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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8067
BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13 (https://dejure.org/2016,8067)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - V ZB 166/13 (https://dejure.org/2016,8067)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - V ZB 166/13 (https://dejure.org/2016,8067)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterentlastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterentlastung

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a Abs. 1 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bzgl. seiner erfolglosen Anfechtung einen Beschlusses über die Entlastung des Verwalters; Hinzutritt des Wertes der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwalter zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschwerdewert für Verwalterentlastung beträgt mindestens 1.000,00 EUR, § 49a GKG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 3
    Kumulation des Werts der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Werts etwaiger Ersatzansprüche als Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei Anfechtung des Beschlusses zur Verwalterentlastung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3
    Bemessung des Beschwerdewerts bei Beschlussanfechtung der Verwalterentlastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Anfechtung der Entlastung des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Entlastung des Verwalters - und die Beschwer des Wohnungseigentümers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung einer Entlastung eines WEG-Verwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung einer Entlastung eines WEG-Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streitwert der Verwalterentlastung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entlastung des Verwalters: Wert der Beschwer? (IMR 2016, 262)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 649
  • MDR 2016, 1010
  • NZM 2016, 472
  • ZMR 2016, 11
  • ZMR 2016, 555
  • WuM 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
    Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31. März 2011, V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026).

    Bei der Bemessung des Interesses auch zu berücksichtigen ist der weitere Zweck, den die Entlastung des Verwalters hat, nämlich die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zu legen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10).

    Dessen Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR anzusetzen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, aaO, Rn. 12).

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition …

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten - weiten - Ermessens (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, NJW-RR 2015, 1492 Rn. 6;… Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 5 mwN).

    Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer grundsätzlich nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, NJW-RR 2015, 1492 Rn. 11).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
    Die Entlastung des Verwalters beschränkt sich nicht auf die Billigung der bisherigen Amtsführung; sie wirkt zugleich in die Zukunft, indem die Wohnungseigentümer dem Verwalter ihr Vertrauen für dessen künftige Tätigkeit aussprechen (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 26 f.).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei …

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
    Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dem Gericht eingeräumten - weiten - Ermessens (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, NJW-RR 2015, 1492 Rn. 6; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 5 mwN).
  • LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22

    Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?

    Rn. 54 Der Streitwert des unter TOP 4 gefassten Beschlusses über die Entlastung des Rechnungsprüfers, Herrn ., war entsprechend dem für die Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsbeirates regelmäßig anzusetzenden Wert auf 500, 00 EUR festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2017, Az: V ZR 113/16, juris Rn 10), der Streitwert für die unter TOP 5 beschlossene Entlastung der Verwalterin auf 1.000,00 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016, Az: V ZB 166/13, juris Rn 10).
  • KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …

    Hiernach ist gerade nicht der Nettobetrag der Abrechnung bzw. des Wirtschaftsplanes insgesamt oder eines pauschal festgelegten prozentualen Anteils hiervon maßgeblich, sondern allein der konkrete Anteil des Klägers daran (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - V ZB 166/13; Beschluss vom 09.07.2015 - V ZB 198/14 - m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …

    Er tritt regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen den Verwalter hinzu (näher Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.).

    Rn. 12 (2) Ebenso wie bei dem Verwalter (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.;… Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10) treten etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtungsklage gestützt wird, zu diesem Wert hinzu.

  • LG Bamberg, 25.10.2016 - 11 S 20/16

    Wohnungseigentumssache: Keine Wahrung der Anfechtungsbegründungsfrist nach § 46 …

    Die Beträge sind zu addieren (vgl. BGH NJW-RR 2016, 649).

    Das ideelle Interesse ist regelmäßig mit 1.000,00 EUR zu beziffern, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen (vgl. BGH NJW-RR 2016, 649).

  • BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20

    Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung …

    Dessen Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR anzusetzen (Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, ZWE 2016, 287 Rn. 10).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach …

    Voraussetzung dafür ist, dass das Berufungsgericht die Grenze seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NJW-RR 2016, 1236 Rn. 8; Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, NJW-RR 2016, 649 Rn. 6;… Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, NJW-RR 2015, 1421 Rn. 6 f.).
  • BGH, 06.06.2024 - V ZR 247/23
    Hinzuzurechnen ist sein Interesse an der Anfechtung der drei Entlastungsbeschlüsse (Klageanträge zu 3 bis 5): Dieses bemisst sich unter Berücksichtigung seines Anteils an eventuellen Schadensersatzansprüchen auf 168, 86 EUR zuzüglich seines Interesses an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat, das mangels besonderer Anhaltspunkte mit je 1.000 EUR für die beiden den Verwalter betreffenden Beschlüsse und mit 500 EUR für den den Verwaltungsbeirat betreffenden Beschluss anzusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, NJW-RR 2016, 649 Rn. 10 f. mwN;… Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, NJW-RR 2017, 1099 Rn. 10).
  • AG Hamburg-Altona, 10.04.2018 - 303c C 18/17

    Heizkostenabrechnung - Schätzung des Wärmeverbrauchs zulässig?

    Dabei hat das Gericht für den Antrag zu TOP 6 EUR 3.130,40 zugrunde gelegt (§ 49a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 GKG, vgl. BGH, B. v. 17.3.2016, V ZB 166/13), für den Antrag zu TOP 7 EUR 1.000,- (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13 -, juris Rn 10) und für den Antrag zu TOP 12 EUR 2.000,-, weil das Gericht die Sachverständigenkosten auf EUR 4.000,- schätzt.
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