Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses von unbestimmter Dauer; Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 8 ZPO, § 9 ZPO
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses von unbestimmter Dauer; Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen - IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 8, 9 ZPO, § 8 ZPO, § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG
- Wolters Kluwer
Bemessung des Werts der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO §§ 8, 9
Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 8 ; ZPO § 9
Bemessung des Werts der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete - datenbank.nwb.de
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses von unbestimmter Dauer; Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wert der Beschwer bei Streitigkeit über Räumung von Wohnraum?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WuM 2016, 376
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.2008 - III ZB 53/08
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Räumungsklagen nach …
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
Eine solche Nebenkostenvereinbarung gibt deshalb auch keinen bei der Wertbemessung zu berücksichtigenden Aufschluss darüber, welche über die eigentliche Miete hinausgehenden Beträge der Mieter nach erforderlicher Abrechnung tatsächlich schuldet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385 unter I 2; vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 775 Rn. 10;… Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 8 Rn. 5).Selbst wenn diese Begriffsbestimmung für die Bestimmung des Rechtsmittelstreitwerts nach § 8 ZPO übernommen werden könnte (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, aaO Rn. 11), könnte sie abgesehen von der damit einhergehenden Vereinfachung der Wertberechnung allenfalls als Ausdruck dessen gewertet werden, dass der Verkehr in solch einem Fall - anders als hier - die ununterscheidbar vereinbarte Pauschalmiete als das für die Gebrauchsüberlassung geschuldete und demgemäß in die Wertberechnung einzustellende Entgelt ansieht.
- BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 135/15
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines …
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 03.03.2015 - VIII ZR 279/14
Rechtsmittelbeschwer in Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3; vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
Eine solche Nebenkostenvereinbarung gibt deshalb auch keinen bei der Wertbemessung zu berücksichtigenden Aufschluss darüber, welche über die eigentliche Miete hinausgehenden Beträge der Mieter nach erforderlicher Abrechnung tatsächlich schuldet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385 unter I 2;… vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 775 Rn. 10;… Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 8 Rn. 5).
- KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung
Die für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nach § 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Beschwer von über 20.000,00 EUR ist nicht erreicht, da insoweit analog § 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag der Nettomiete (s. BGH, Beschl. v. 17.01.2017 - VIII ZR 178/16, Beschl. v. 16.02.2005 - XII ZR 46/03), also ohne Nebenkostenvorschüsse (s. ausführlich BGH, Beschl. v. 08.12.2015 - VIII ZR 129/15) maßgeblich ist, die Nettomiete vorliegend 440 EUR monatlich beträgt (s. § 7 des Mietvertrags und Wertangabe der Klägerin im Schriftsatz vom 03.08.2017) und die Beschwer der Klägerin damit 42 x 440 EUR = 18.480 EUR beträgt. - BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 178/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer Streitigkeit über die Räumung …
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, WuM 2016, 509 Rn. 1; vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, juris Rn. 7; vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN).Eine solche Nebenkostenvereinbarung gibt deshalb auch keinen bei der Wertbemessung zu berücksichtigenden Aufschluss darüber, welche über die eigentliche Miete hinausgehenden Beträge der Mieter nach erforderlicher Abrechnung tatsächlich schuldet (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 2; vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385 unter I 2).
Auch wenn man diese Begriffsbestimmung für die Bestimmung des zuständigkeitsbegründenden Rechtsmittelstreitwerts nach § 8 ZPO übernehmen wollte (offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 277 Rn. 11), könnte sie abgesehen von der damit einhergehenden Vereinfachung der Wertberechnung allenfalls als Ausdruck dessen gewertet werden, dass der Verkehr in solch einem Fall - anders als hier - die ununterscheidbar vereinbarte Pauschalmiete als das für die Gebrauchsüberlassung geschuldete und demgemäß in die Wertberechnung einzustellende Entgelt ansieht (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 3).
- BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25
Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …
Im Hinblick darauf kann dahingestellt bleiben, ob in dem von den Vorinstanzen für die Streitwertbemessung herangezogenen Betrag von 471, 50 EUR eine Nebenkostenpauschale enthalten war und ob diese - entsprechend der für den Gebührenstreitwert geltenden Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG - auch bei der Bemessung der Beschwer nach §§ 8, 9 ZPO einzubeziehen wäre (…vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, NJW-RR 2016, 1235 Rn. 3; vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 3; jeweils mwN). - LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
Wirksamkeit einer Verwertungskündigung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert insoweit nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (statt aller BGH WuM 2016, 376; WuM 2015, 681; WuM 2015, 313). - AG Augsburg, 18.08.2020 - 25 C 2209/20
Räumung von Wohnraum
Rn. 39 Auch die Literaturstelle in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 940a ZPO, 14. Aufl. 2019 Rn. 26 unter Verweis auf LG Frankfurt WuM 2016, 376 betrifft in der Tat einen anderen Fall als den vorliegenden.
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