Rechtsprechung
| LG Dresden, 29.03.1994 - 9 S 311/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Störungen des Hausfriedens durch schuldunfähigen Mieter, außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses, ordentliche Kündigung des Vermieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1994, 377
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13
Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!
Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377). - AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten …
Auch hat die Klägerin den Kündigungsgrund in hinreichender Weise angegeben (§ 569 Abs. 4 BGB; BGH, NJW 2004, Seite 850; WuM 2004, Seiten 489 f. = Das Grundeigentum 2004, Seiten 1019 f. = NZM 2004, Seite 699 = DWW 2004, Seite 256) und ist eine Kündigung auch gegenüber unter Betreuung stehenden bzw. (beschränkt) geschäftsunfähigen Personen - wie hier der Beklagten - grundsätzlich möglich (BGH, WuM 2005, Seiten 125 f. = NZM 2005, Seiten 300 f.; LG Dresden, WuM 1994, Seiten 377 f.; AG Hamburg, ZMR 2001, Seiten 898 f.; AG Braunschweig, ZMR 2005, Seiten 369 f.).Rn. 8 Aber auch wenn für einen geschäftsunfähig Mieter, eine umfassende Betreuung, die auch den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" umfasst, dann hiernach noch eingerichtet wird - wie hier dann mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 10.07.2008 (Geschäfts-Nr.: 18 XVII B 8109) -, wird eine solche Kündigung gemäß § 131 BGB erst dann wirksam, wenn sie dem Betreuer als Vertreter des Betreuten auch zugeht (Dr. Ulrich Schumacher, NZM 2003, Seiten 257 ff; derselbe, WuM 2003, Seiten 190 ff; LG Dresden, WuM 1994, Seiten 377 f.; LG Berlin, MDR 1982, Seiten 321 f. = ZMR 1982, Seite 238 = Das Grundeigentum 1982, Seite 45; AG Hamburg, ZMR 2001, Seiten 898 f.).
Die bloße Kenntnisnahme der Betreuerin vom Inhalt eines Kündigungsschreibens reicht nämlich für eine wirksame Kündigung nicht aus (LG Dresden, WuM 1994, Seiten 377 f.; LG Berlin, MDR 1982, Seiten 321 f. = ZMR 1982, Seite 238 = Das Grundeigentum 1982, Seite 45;… Palandt, 67. Aufl. 2008, Heinrich/Ellenberg, § 131 BGB, Rn. 2).
Auch der BGH und die übrige Rechtsprechung folgt insofern der herrschenden Meinung, dass die einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegebene Erklärung dem gesetzlichen Vertreter nur dann zugeht (§ 131 Abs. 1 BGB), wenn sie entweder an diesen gerichtet oder für ihn bestimmt und in seinen Bereich gelangt ist (BGH…, Beschluss vom 13.4. 1989, Az.: V ZR 145/88, in: BGHR BGB § 131 Abs. 1/Zugang; OLG Düsseldorf, VersR 1961, Seite 878; LG Dresden, WuM 1994, Seiten 377 f.; LG Berlin, MDR 1982, Seiten 321 f. = ZMR 1982, Seite 238 = Das Grundeigentum 1982, Seite 45; AG Hamburg, ZMR 2001, Seiten 898 f.).
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Rechtsprechung
| AG Görlitz, 29.12.1993 - 4 C 702/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 564; EGBGB Art.232 § 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1994, 377
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