Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09   

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https://dejure.org/2012,9532
BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,9532)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,9532)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,9532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Antimykotischer Nagellack

    § 9 ArbnErfG, § 23 Abs 1 ArbnErfG, § 42 Abs 4 ArbEGbvV
    Arbeitnehmererfindung: Bemessung der angemessenen Vergütung für einen bei einem Unternehmen eines Pharmakonzerns beschäftigten Erfinder und deren Nachprüfung durch das Revisionsgericht - antimykotischer Nagellack

  • webshoprecht.de

    Zur Bemessung der angemessenen Vergütung für einen bei einem Unternehmen eines Pharmakonzerns beschäftigten Erfinder - antimykotischer Nagellack

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit der Vergütung einer Diensterfindung (hier: antimykotischer Nagellack zur Behandlung von Nagelpilzerkrankungen); Ermittlung der angemessenen Vergütung eines Arbeitnehmers nach § 9 ArbEG

  • rewis.io

    Arbeitnehmererfindung: Bemessung der angemessenen Vergütung für einen bei einem Unternehmen eines Pharmakonzerns beschäftigten Erfinder und deren Nachprüfung durch das Revisionsgericht - antimykotischer Nagellack

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit der Vergütung einer Diensterfindung (hier: antimykotischer Nagellack zur Behandlung von Nagelpilzerkrankungen); Ermittlung der angemessenen Vergütung eines Arbeitnehmers nach § 9 ArbEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung einer Diensterfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angemessene Vergütung einer Diensterfindung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Antimykotischer Nagellack

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 605
  • NZA-RR 2012, 646
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    In aller Regel kann daher der wirtschaftliche Wert der Erfindung am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermittelt werden, die deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig zur Ermittlung des Erfindungswerts heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - X ZR 137/07 Rn. 13, GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; vgl. auch Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 166 f. - Copolyester II; Urteil vom 14. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe).

    In Vergütungsvereinbarungen ist die Bezugsgröße typischerweise der vom Lizenznehmer vereinnahmte Nettoverkaufspreis (Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl., 2002, § 9 Rn. 125; vgl. auch BGH - X ZR 137/07, aaO Rn. 24 - Türinnenverstärkung).

    Denn wie die Revisionserwiderung zu Recht geltend macht, ist es zwar möglich (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 f. - abgestuftes Getriebe; BGH - X ZR 137/07, aaO Rn. 39 - Türinnenverstärkung), aber in aller Regel nicht geboten, statt auf den Werksabgabepreis auf den Verkaufspreis beispielsweise einer in- oder ausländischen Tochter abzustellen, die das lizenzierte Produkt vertreibt.

  • BVerfG, 24.04.1998 - 1 BvR 587/88

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch gerichtliche Entscheidungen zum

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    Die Vergütung, die er zum Ausgleich hierfür erhält, muss daher den wirtschaftlichen Wert dieser Dispositionsbefugnis widerspiegeln (BVerfG, Beschluss vom 24. April 1998 - 1 BvR 587/88, NJW 1998, 3704, 3705 f.).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer Erfindung im Sinne von § 9 Abs. 2 ArbEG als Erfindungswert den Betrag zugrunde zu legen, den der Betrieb einem freien Erfinder für die Benutzung oder den Erwerb der Erfindung zu zahlen gehabt hätte, und die angemessene Vergütung für den Arbeitnehmererfinder auf der Grundlage der erzielten Verkaufs- und Lizenzeinnahmen zu ermitteln (BVerfG, Beschluss vom 24. April 1998 - 1 BvR 587/88, NJW 1998, 3704).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, die Vergütungsrichtlinien als Anhaltspunkte für die Bemessung der Erfindervergütung auf der Grundlage der von dem Arbeitgeber unter Verwendung der Erfindung erzielten Einnahmen und Lizenzen heranzuziehen (BVerfG - 1 BvR 587/88, aaO, 3706).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    In aller Regel kann daher der wirtschaftliche Wert der Erfindung am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermittelt werden, die deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig zur Ermittlung des Erfindungswerts heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - X ZR 137/07 Rn. 13, GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; vgl. auch Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 166 f. - Copolyester II; Urteil vom 14. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe).

    Denn wie die Revisionserwiderung zu Recht geltend macht, ist es zwar möglich (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 f. - abgestuftes Getriebe; BGH - X ZR 137/07, aaO Rn. 39 - Türinnenverstärkung), aber in aller Regel nicht geboten, statt auf den Werksabgabepreis auf den Verkaufspreis beispielsweise einer in- oder ausländischen Tochter abzustellen, die das lizenzierte Produkt vertreibt.

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    Nicht anders als im Schadensersatzrecht bei der Ermittlung eines herauszugebenden Verletzergewinns (vgl. dazu für das Patentrecht: BGH, Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 - Dia-Rähmchen II; OLG Düsseldorf, Mitt.
  • BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61

    Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    Für die Geltendmachung eines - dem erhöhten Vergütungsanspruch nach Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung gemäß § 23 ArbEG vorgelagerten - Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß §§ 242, 259 BGB bedarf es der Darlegung und gegebenenfalls des Beweises einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Vergütungsvereinbarung in erheblichem Maße unbillig ist (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 82/92, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester; vgl. auch: BGH, Urteil vom 20. November 1962 - I ZR 40/61, GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung, im Hinblick auf § 12 Abs. 6 ArbEG).
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    Es muss ein objektiv erhebliches Missverhältnis zwischen der in der Vereinbarung niedergelegten und der gesetzlich geschuldeten Leistung bestehen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271, 272 - Vinylchlorid).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    Für die Geltendmachung eines - dem erhöhten Vergütungsanspruch nach Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung gemäß § 23 ArbEG vorgelagerten - Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß §§ 242, 259 BGB bedarf es der Darlegung und gegebenenfalls des Beweises einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Vergütungsvereinbarung in erheblichem Maße unbillig ist (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 82/92, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester; vgl. auch: BGH, Urteil vom 20. November 1962 - I ZR 40/61, GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung, im Hinblick auf § 12 Abs. 6 ArbEG).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    In aller Regel kann daher der wirtschaftliche Wert der Erfindung am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermittelt werden, die deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig zur Ermittlung des Erfindungswerts heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - X ZR 137/07 Rn. 13, GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; vgl. auch Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 166 f. - Copolyester II; Urteil vom 14. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    2006, 419 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201, 202 - Getränketräger; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., 2006, § 139 Rn. 74; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., 2003, § 139 Rn. 168; Grabinski, GRUR 2009, 260, 264; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 139 Rn. 116 ff.; für das Geschmacksmusterrecht: BGH, Urteil vom 2. November 2000, BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil; für das Markenrecht: BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 322/02 Rn. 16, GRUR 2006, 419 - Noblesse; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 274 - Vier-Streifen-Kennzeichnung) muss daher bei einer produktbezogenen Gewinnermittlung der Anteil der Erfindung an dem wirtschaftlichen Erfolg des Produkts ermittelt werden.
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
    2006, 419 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201, 202 - Getränketräger; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., 2006, § 139 Rn. 74; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., 2003, § 139 Rn. 168; Grabinski, GRUR 2009, 260, 264; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 139 Rn. 116 ff.; für das Geschmacksmusterrecht: BGH, Urteil vom 2. November 2000, BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil; für das Markenrecht: BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 322/02 Rn. 16, GRUR 2006, 419 - Noblesse; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 274 - Vier-Streifen-Kennzeichnung) muss daher bei einer produktbezogenen Gewinnermittlung der Anteil der Erfindung an dem wirtschaftlichen Erfolg des Produkts ermittelt werden.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

  • OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10

    Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 6 U 204/16

    Hat ein ausschließlich für den eigenen Konzern tätiges Forschungs- und

    In der Regel lässt sich dieser Wert am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermitteln (BGH GRUR 2012, 605 [BGH 06.03.2012 - X ZR 104/09] Rn. 15, 18 - antimykotischer Nagellack I m.w.N.).

    (1) Ein konzerninterner Abgabepreis ist nicht von vornherein ungeeignet, um den Erfindungswert zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 2012, 605 [BGH 06.03.2012 - X ZR 104/09] Rn. 32 - antimykotischer Nagellack I).

  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des

    Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen.
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Lizenzanalogie in der Regel ein besonders geeignetes Kriterium, um den maßgeblich in die Vergütungsbemessung einfließenden - Erfindungswert zu ermitteln und die Frage zu beantworten, welche Gegenleistung vernünftige Parteien für die Überlassung der Erfindung vereinbart hätten, wenn es sich bei der Diensterfindung um eine dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Nutzung überlassene freie Erfindung gehandelt hätte (BGH GRUR 2012, 605, Rn. 18 - antimykotischer Nagellack; BGH GRUR 2010, 223 Rn. 13 - Türinnenverstärkung; BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; vgl. auch BGH Urteil vom 16.05.2017, Az.: X ZR 85/14 Rn. 52 - Sektionaltor II).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 6 U 205/16

    Vergütung für Diensterfindungen

    In der Regel lässt sich dieser Wert am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermitteln (BGH GRUR 2012, 605 Rn. 15, 18 - antimykotischer Nagellack I m.w.N.).

    (1) Ein konzerninterner Abgabepreis ist nicht von vornherein ungeeignet, um den Erfindungswert zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 2012, 605 Rn. 32 - antimykotischer Nagellack I).

  • LG Düsseldorf, 14.06.2012 - 4b O 170/11

    Kunststoffbeutel

    Die Vergütung, die er zum Ausgleich hierfür erhält, muss daher den wirtschaftlichen Wert dieser Dispositionsbefugnis widerspiegeln (BGH, Urteil v. 06.03.2012, Az. X ZR 104/09, zitiert nach juris, Tz. 14 ff. m.w.N. - antimykotischer Nagellack).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 4b O 105/19

    Lacosamid-Synthese

    Auch der Bundesgerichtshof erkennt die Besonderheiten im pharmazeutischen Bereich, wenn er in seiner Entscheidung "Antimykotischer Nagellack" festhält (BGH, Urt. v. 19.10.2011; GRUR 2012, 605, Rn. 24):.
  • LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 4b O 106/19

    Lacosamid-Synthese II

    Auch der Bundesgerichtshof erkennt die Besonderheiten im pharmazeutischen Bereich, wenn er in seiner Entscheidung "Antimykotischer Nagellack" festhält (BGH, Urt. v. 19.10.2011; GRUR 2012, 605, Rn. 24):.
  • LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20
    Zwar hat der Arbeitnehmererfinder keinen Anspruch darauf, an den Gewinnen der anderen Konzernunternehmen zu partizipieren, so dass grundsätzlich die konzerninternen Abgabe- bzw. Verrechnungspreise für die Erfindungsvergütung maßgeblich sind (BGH, GRUR 2012, 605 - Antimykotischer Nagellack).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2012 - 4a O 170/11

    Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer

    Die Vergütung, die er zum Ausgleich hierfür erhält, muss daher den wirtschaftlichen Wert dieser Dispositionsbefugnis widerspiegeln (BGH, Urteil v. 06.03.2012, Az. X ZR 104/09, zitiert nach juris, Tz. 14 ff. m.w.N. - antimykotischer Nagellack).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14367
BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Antimykotischer Nagellack II

    § 38 ArbnErfG, § 3 ZPO
    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • rewis.io

    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • rechtsportal.de

    ArbEG § 38; ZPO § 3
    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erfindervergütung eines Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Erfindervergütung - und der Streitwert

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Antimykotischer Nagellack II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 875
  • GRUR 2012, 959
  • NZA-RR 2012, 492
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Seine auf die Zahlung einer weiteren Erfindervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG gerichtete Klage wäre nur erfolgreich gewesen, wenn er schlüssig dargetan hätte, dass diese Vergütungsvereinbarung wegen eines objektiv erheblichen Missverhältnisses zwischen der gesetzlich geschuldeten und der in der Vereinbarung niedergelegten Leistung nach § 23 Abs. 1 ArbEG unwirksam gewesen wäre (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271 - Vinylchlorid).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 66/07

    Gegenvorstellung als statthaftes Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    b) Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

    Der Streitwert für den Antrag zu 1 ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) , auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien; siehe auch BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5) .

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 12. Mai 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und der Drittwiderbeklagten zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfSch 2014, 467 Rn. 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6) eingelegt worden.
  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 178/19

    Niederschlagung von Gerichtskosten; Aufforderungen zur Überprüfung einer

    Bei der Schätzung ist nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht auf Grund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet, wobei offensichtlich übertriebene Einschätzungen des Klägers außer Betracht zu bleiben haben [BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 -, Leitsatz und Rn. 5, zitiert nach juris].
  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des

    Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen.
  • OLG Hamm, 22.09.2023 - 7 U 77/23

    Aussetzung; Vorlagepflicht; Auskunftsanspruch; Schaden; Kausalität;

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 08.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; OLG Hamm Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 Ls. 13b).

    Der Senat geht bezüglich der vom Kläger für die Anträge zu 1 und zu 3 angesetzten Streitwerte von einer offensichtlich übertriebenen Einschätzung des Streitwerts aus (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) und beabsichtigt daher, den Streitwert gemäß § 3 ZPO - wie in parallel gelagerten Fällen - für die Anträge zu 1 und zu 3 zusammen auf insgesamt 1.000,00 EUR festzusetzen (vgl. Senat Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 272; veröffentlicht auch bei nrwe.de) .

  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 8. April 2014, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - II ZR 196/08, juris Rn. 1, vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737 zu § 25 GKG aF).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Diese gilt auch unter Kostengesichtspunkten, da es für den Streitwert nicht darauf ankommt, welchen Wert der Kläger angibt, sondern darauf, welchen Betrag das Gericht aufgrund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet (BGH MDR 2012, 875).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16

    Gegenstandswert bei einer Stufenklage

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH 12.06.2012 - X ZR 104/09).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23

    Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, juris Rn. 6 und vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl, § 254 Rn. 86).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Die Vergütungsberechnung könne im vorliegenden Fall auf Grundlage der Lizenzanalogie in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 12.6.2012, Az. X ZR 104/09 - Antimykotischer Nagellack II).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16

    Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung

  • BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19

    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung;

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

  • LG Köln, 13.09.2019 - 25 O 40/19
  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 16 W 104/21

    Berücksichtigung des im Rahmen von "5a VVG-Fällen" geltend gemachten Anspruchs

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21

    Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren

  • OLG Naumburg, 29.09.2022 - 2 W 26/22

    Gerichtskosten: Kostenwert eines unbezifferten Leistungsantrags in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 26 Ta 6009/23

    Bemessung des Gegenstandswerts einer mit der Widerklage geltend gemachten

  • LAG Nürnberg, 28.07.2021 - 2 Ta 71/21

    Streitwert - unbezifferte Schmerzensgeldklage

  • OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22

    Streitwert einer Klage auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines

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