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   BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97   

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https://dejure.org/1999,405
BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97 (https://dejure.org/1999,405)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1999 - X ZR 156/97 (https://dejure.org/1999,405)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - X ZR 156/97 (https://dejure.org/1999,405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 7
  • NJW 2000, 213
  • GRUR 1999, 977
  • DB 1999, 2635
  • K&R 1999, 465
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (2) Unter den genannten Voraussetzungen ist die Überlassung eines Internetanschlusses zur Nutzung durch Mitbewohner oder Gäste nicht anders zu beurteilen als die Überlassung eines Telefonanschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 156/97, BGHZ 142, 7, 12 f. - Räumschild), eines Kraftfahrzeugs oder auch einer Wohnung aus Gefälligkeit.
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Schuldner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzenden Gegenstände kann vielmehr auch sein, wer lediglich eine weitere Ursache für die Rechtsverletzung setzt, indem er eine von ihm ermöglichte Rechtsverletzung durch einen Dritten nicht unterbindet, obwohl dies von ihm zu erwarten wäre (BGHZ 142, 7, 12 f. - Räumschild).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (BGH, WRP 99, 1045 - Räumschild).
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