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   BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22   

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https://dejure.org/2023,9888
BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22 (https://dejure.org/2023,9888)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2023 - X ZR 91/22 (https://dejure.org/2023,9888)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2023 - X ZR 91/22 (https://dejure.org/2023,9888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Flugscheinkosten eines Fluggastes bei Annullierung hinsichtlich der Kosten für den Hinflug und Rückflug als Gegenstand einer einheitlichen Buchung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Flugscheinkosten eines Fluggastes bei Annullierung hinsichtlich der Kosten für den Hinflug und Rückflug als Gegenstand einer einheitlichen Buchung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Was umfasst der Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten bei einer Annullierung?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Flugkosten nach Annullierung des Hinflugs bei zusammengebuchtem Hin- und Rückflug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Flugreisenden bei Annullierungen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenerstattung bei Flugannullierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2175
  • MDR 2023, 969
  • VersR 2023, 935
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Ein solches Dokument kann sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf einen oder mehrere Flüge beziehen (EuGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15, NJW 2016, 2635 Rn. 21 - Mennens; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 = NJW 2008, 2697 Rn. 51 - Schenkel).

    Ein Flug umfasst grundsätzlich nur die Teilsegmente vom ersten Abflugort bis zum Endziel, nicht aber einen Rückflug (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 = NJW 2008, 2697 Rn. 32 ff. - Schenkel).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Angesichts der oben aufgezeigten Systematik der Verordnung und der bereits vorhandenen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung der Begriffe "Flug", "Reise", "Buchung" und "Flugschein" ist die Rechtslage hinreichend klar ("acte clair", vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07

    Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Nach Erwägungsgrund 1 der Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen werden (dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - X ZR 49/07, NJW 2008, 2119 Rn. 11).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-367/20

    KLM Royal Dutch Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Ihm verbleibt nach Art. 13 FluggastrechteVO die Möglichkeit, andere beteiligte Unternehmen oder Dritte in Regress zu nehmen (vgl. dazu etwa EuGH, Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 32 - KLM).
  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 35/22

    Fluggastrechteverordnung: Aktivlegitimation für den Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Wie der Senat vor kurzem entschieden und näher begründet hat, steht der für den Fall der Annullierung eines Fluges in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO wahlweise vorgesehene Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten einem Fluggast auch dann zu, wenn er nicht Vertragspartner des Luftbeförderungsvertrags ist (BGH, Urteil vom 27. September 2022 - X ZR 35/22, NJW 2023, 50 Rn. 15 ff.).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    Ein solches Dokument kann sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf einen oder mehrere Flüge beziehen (EuGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15, NJW 2016, 2635 Rn. 21 - Mennens; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 = NJW 2008, 2697 Rn. 51 - Schenkel).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-214/04

    Kommission / Italien

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22
    dd) Die für den Senat nicht bindenden, aber als wertvolle Auslegungshilfe bedeutsamen Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission gehen ebenfalls davon aus, dass bei der Annullierung eines Fluges, der gemeinsam mit einem Rückflug Teil eines Vertrags ist, eine der Optionen des Fluggastes die Erstattung der gesamten Flugreise (also Hin- und Rückflug) sein sollte (Dokument 2016/C 214/04 Nr. 4.2, letzter Absatz).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2023 - 22 S 105/23
    a) Findet bereits der erste Teilflug einer einheitlich gebuchten Flugstrecke nicht statt, sodass der Fluggast nicht an sein Endziel gelangt, umfasst der Erstattungsanspruch gem. Art. 8 Abs. 1 lit. a) Fluggastrechte-VO die Kosten des Hinflugs und des Rückflugs (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2023 ­ X ZR 91/22, BeckRS 2023, 9658).
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