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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,248
BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, § 281 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1498
  • MDR 2002, 1450
  • NJ 2003, 36
  • FamRZ 2003, 88
  • Rpfleger 2002, 629
  • JR 2003, 288
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Willkür liegt vor, wenn dem Beschluß jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273; BayObLG, Beschl. v. 22.7.1986 - Allg.

  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 1 AR 7/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Berlin 1999, 242; OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.3.2001 - 1 AR 7/01, OLGRep.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • OLG Celle, 15.11.2001 - 4 AR 79/01

    Sachliche Zuständigkeit: Zusammenrechnung der Werte von Zahlungsklage und …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    88/85">MDR 1987, 59; OLG Celle, Beschl. v. 15.11.2001 - 4 AR 79/01, OLGRep.
  • OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • KG, 10.02.1999 - 28 AR 13/99
    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Celle 2002, 11; KG, Beschl. v. 10.2.1999 - 28 AR 13/99, KGRep.
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Selbst wenn man - hinausgehend über die sich aus §§ 31 BVerfGG, 322, 563 Abs. 2 ZPO ergebenden Bindungen an Urteile anderer Gerichte und dem sich aus den Rechtswerten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ergebenden Gebot, grundsätzlich an einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - GSZ 1/82, NJW 1983, 228 [unter II 1 b]) - eine dem deutschen Recht an sich fremde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02 [unter III 2]) Präjudizienbindung von Instanzgerichten annehmen wollte, griffe diese nicht ein.
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …

    Als in diesem Sinne willkürlich erweist sich ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, 1498 f.; BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 mwN in Rn. 9).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498 f.).

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