Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 172 SGG, § 281 Abs. 1 ZPO, § 281 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für aus einer Stromabschaltung resultierende Schäden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für aus einer Stromabschaltung resultierende Schäden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 16.04.2015 - 1 O 59/15
- BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13
Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen …
Auszug aus BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Eine Zuständigkeitsbestimmung ist im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es - wie vorliegend - innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung einer Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 4 mwN).Da weder die Klägerin noch der Landkreis den Verweisungsbeschluss mit der Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG in Verbindung mit § 172 SGG angegriffen haben, ist der Beschluss des Sozialgerichts formell unanfechtbar und bindend geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 9).
b) Für eine Durchbrechung der Bindungswirkung, wie sie im Anwendungsbereich des § 281 Abs. 1 ZPO insbesondere für objektiv willkürliche Entscheidungen anerkannt ist, verbleibt neben der gesetzlich eröffneten Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit im Rechtsmittelzug jedenfalls grundsätzlich kein Raum (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 12).
- BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG - anders als eine Verweisung gemäß § 281 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97, NJW 1998, 1219) - nur hinsichtlich des Rechtswegs bindend (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92, BAGE 70, 374, 379, 380; BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95, NJW 1996, 742). - BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG - anders als eine Verweisung gemäß § 281 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97, NJW 1998, 1219) - nur hinsichtlich des Rechtswegs bindend (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92, BAGE 70, 374, 379, 380; BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95, NJW 1996, 742). - BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95
Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied
Auszug aus BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG - anders als eine Verweisung gemäß § 281 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97, NJW 1998, 1219) - nur hinsichtlich des Rechtswegs bindend (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92, BAGE 70, 374, 379, 380; BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95, NJW 1996, 742). - BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15
Eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG - anders als eine Verweisung gemäß § 281 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ARZ 34/97, NJW 1998, 1219) - nur hinsichtlich des Rechtswegs bindend (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92, BAGE 70, 374, 379, 380; BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95, NJW 1996, 742).
- AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23
Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
Die Zuständigkeit des nunmehr erkennenden Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ergibt sich aufgrund des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts Potsdam vom 04.10.2023 aus § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO (BGH, Beschluss vom 28.07.2015, Az.: X ARZ 201/15; BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: X ARZ 115/15; BGH, Beschluss vom 19.02.2013, Az.: X ARZ 507/12). - LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris;… BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).Sollte das Landgericht bei der weiteren rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klage familienrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat, ist es an einer Weiterverweisung an ein örtlich und sachlich zuständiges Amtsgericht als Familiengericht als ein Gericht desselben Rechtsweges nicht gehindert (…vgl. auch BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9).
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