Rechtsprechung
| BFH, 01.04.2008 - X B 105/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht, des Vorliegens eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen sowie einer Überraschungsentscheidung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags; Darlegung eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen aufgrund objektiver Willkür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 10 K 199/03
- BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BFH, 17.02.2004 - X B 142/03
Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
a) Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).
- BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Die Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, erfordert die substantiierte Darlegung, was ohne eine solche Rechtsverletzung --im Streitfall von den Zeugen-- noch Entscheidungserhebliches vorgetragen worden wäre (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130/06, IV B 131/06, BFH/NV 2008, 233). - BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
Richterablehnung; Besetzungsrüge
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Die Kläger legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; vom 15. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.
- BFH, 09.08.2007 - X B 218/06
Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273). - BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss erkennen lassen, welche Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nach Ansicht des Beschwerdeführers das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen und welche Gesichtspunkte dem entgegengestellt werden (BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523). - BFH, 08.05.1985 - I R 108/81
Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss erkennen lassen, welche Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nach Ansicht des Beschwerdeführers das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen und welche Gesichtspunkte dem entgegengestellt werden (BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523). - BFH, 06.10.1982 - I R 71/82
Revision - Begründung - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Beschwerdeführer anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1982 I R 71/82, BFHE 136, 521, BStBl II 1983, 48). - BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Im vorliegenden Fall haben die Kläger in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 104/07 sowie X B 132/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt. - BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877). - BFH, 23.08.2007 - X B 183/07
NZB: Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 105/07
Das FG ist hieraus weder zu einem Rechtsgespräch, noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (Senatsbeschluss vom 23. August 2007 X B 183/07, BFH/NV 2007, 2320). - BFH, 31.07.2007 - X B 36/07
Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass …
- BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit
- BFH, 01.04.2008 - X B 132/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die …
- BFH, 01.04.2008 - X B 104/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …
- BFH, 24.10.2007 - X B 126/07
Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
- BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung
- BFH, 28.04.1987 - VIII R 307/81
Anforderungen an die Angaben zur Konkretisierung der geltend gemachten …
- BFH, 30.06.1987 - VIII R 104/83
Gesetzliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- BFH, 01.04.2008 - X B 135/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …
Im vorliegenden Fall hat der Kläger in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf sein Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 104/07, X B 105/07, X B 132/07 und X B 133/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
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