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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2005 - X B 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1303
BFH, 11.07.2005 - X B 11/05 (https://dejure.org/2005,1303)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2005 - X B 11/05 (https://dejure.org/2005,1303)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - X B 11/05 (https://dejure.org/2005,1303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; FGO § 115 Abs. 2
    1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis

  • datenbank.nwb.de

    Private Pkw-Nutzung: 1-v. H.-Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    c) Nach ständiger Rechtsprechung kann das FG im Rahmen der nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotenen freien Beweiswürdigung die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima-facie-Beweis) heranziehen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, m.w.N; vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416).

    Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, um den Anscheinsbeweis zu entkräften; es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 13. April 2005 VI B 59/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 625).

    Der Kläger verkennt, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung und damit nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416; in DStRE 2005, 625).

  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, um den Anscheinsbeweis zu entkräften; es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 13. April 2005 VI B 59/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 625).

    Der Kläger verkennt, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung und damit nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416; in DStRE 2005, 625).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    a) Zu dieser Vorschrift hat der angerufene Senat mit Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01 (BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472), auf das sich das Finanzgericht (FG) für seine tragende Begründung bezogen hat, entschieden: Die pauschale Bewertungsregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte Arten von Kfz, namentlich vor allem PKW und Krafträder, typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden.
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    c) Nach ständiger Rechtsprechung kann das FG im Rahmen der nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotenen freien Beweiswürdigung die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima-facie-Beweis) heranziehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, m.w.N;… vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    Er hätte dazu Stellung nehmen müssen, dass nach allgemeiner Auffassung die bloße Behauptung, ein PKW werde nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten würden ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt, nicht ausreicht, um die Pauschalversteuerung abzuwenden (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273).
  • BFH, 13.02.1998 - V B 25/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    Denn für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige-- Frage lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.; ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109).
  • BFH, 07.05.1998 - IX B 92/97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht ausreichender Darlegung von …

    Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
    Denn für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige-- Frage lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.;… ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.;… vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292;… vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330;… in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Auch die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob der erwähnte Anscheinsbeweis als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, und in BFH/NV 2005, 1801).

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    An die Würdigung des FG ist der BFH revisionsrechtlich gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO), soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungsgrundsätzen beeinflusst ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 210).
  • BFH, 16.01.2025 - III R 34/22

    Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der …

    Rn. 27 aa) Sogenannte Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Güter- oder zur Personenbeförderung eingesetzt werden können, sind unabhängig von ihrer kraftfahrzeugsteuer- und straßenverkehrsrechtlichen Klassifizierung typischerweise auch zum privaten Gebrauch geeignet und werden erfahrungsgemäß auch privat genutzt (BFH-Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472, unter II.2.b aa und bb; BFH-Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, unter 1.b; FG München, Urteil vom 06.03.2008 - 15 K 4626/05, EFG 2008, 1448, Rz 17; vgl. auch Brandis/Heuermann/Krumm, § 6 EStG Rz 1367 f., 1375;… Schmidt/Kulosa, EStG, 43. Aufl., § 6 Rz 530, m.w.N.; Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 404.8).

    Rn. 32 d) Eine betriebsbedingte Verschmutzung des Pickup wurde vom FG nicht festgestellt und wäre auch kein Umstand, der den Anscheinsbeweis einer Privatnutzung eines betrieblichen Kfz erschüttert, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, unter 1.b).

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