Rechtsprechung
| BFH, 11.07.2005 - X B 11/05 |
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FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; FGO § 115 Abs. 2
1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis - datenbank.nwb.de
Private Pkw-Nutzung: 1-v. H.-Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Pkw-Nutzung
Verfahrensgang
- FG München, 03.12.2004 - 8 K 2583/03
- BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (7)
- BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01
Private Nutzung betrieblicher Kfz
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
c) Nach ständiger Rechtsprechung kann das FG im Rahmen der nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotenen freien Beweiswürdigung die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima-facie-Beweis) heranziehen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, m.w.N; vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416).Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, um den Anscheinsbeweis zu entkräften; es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 13. April 2005 VI B 59/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 625).
Der Kläger verkennt, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung und damit nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416; in DStRE 2005, 625).
- BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04
Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, um den Anscheinsbeweis zu entkräften; es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 13. April 2005 VI B 59/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2005, 625).Der Kläger verkennt, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung und damit nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416; in DStRE 2005, 625).
- BFH, 13.02.2003 - X R 23/01
1%-Regelung gilt auch für Geländewagen
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
a) Zu dieser Vorschrift hat der angerufene Senat mit Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01 (BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472), auf das sich das Finanzgericht (FG) für seine tragende Begründung bezogen hat, entschieden: Die pauschale Bewertungsregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte Arten von Kfz, namentlich vor allem PKW und Krafträder, typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden.
- BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98
Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
c) Nach ständiger Rechtsprechung kann das FG im Rahmen der nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotenen freien Beweiswürdigung die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima-facie-Beweis) heranziehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, m.w.N;… vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416). - BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
Er hätte dazu Stellung nehmen müssen, dass nach allgemeiner Auffassung die bloße Behauptung, ein PKW werde nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten würden ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt, nicht ausreicht, um die Pauschalversteuerung abzuwenden (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273). - BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
Denn für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige-- Frage lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.; ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109). - BFH, 07.05.1998 - IX B 92/97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht ausreichender Darlegung von …
Auszug aus BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
Denn für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige-- Frage lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.;… ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109).
- BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05
Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs
Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.;… vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292;… vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330;… in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).Auch die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob der erwähnte Anscheinsbeweis als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, und in BFH/NV 2005, 1801).
- BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06
Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises
An die Würdigung des FG ist der BFH revisionsrechtlich gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO), soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungsgrundsätzen beeinflusst ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 210). - BFH, 16.01.2025 - III R 34/22
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der …
Rn. 27 aa) Sogenannte Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Güter- oder zur Personenbeförderung eingesetzt werden können, sind unabhängig von ihrer kraftfahrzeugsteuer- und straßenverkehrsrechtlichen Klassifizierung typischerweise auch zum privaten Gebrauch geeignet und werden erfahrungsgemäß auch privat genutzt (BFH-Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472, unter II.2.b aa und bb; BFH-Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, unter 1.b; FG München, Urteil vom 06.03.2008 - 15 K 4626/05, EFG 2008, 1448, Rz 17; vgl. auch Brandis/Heuermann/Krumm, § 6 EStG Rz 1367 f., 1375;… Schmidt/Kulosa, EStG, 43. Aufl., § 6 Rz 530, m.w.N.; Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 404.8).Rn. 32 d) Eine betriebsbedingte Verschmutzung des Pickup wurde vom FG nicht festgestellt und wäre auch kein Umstand, der den Anscheinsbeweis einer Privatnutzung eines betrieblichen Kfz erschüttert, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, unter 1.b).
- FG Hessen, 10.02.2011 - 3 K 1679/10
Widerlegung des Anscheinsbeweises bzgl. der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs
Ob eine Privatnutzung vorliegt, ist daher in jedem einzelnen Fall vor der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG konkret festzustellen (BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).Rn. 21 Zur Beurteilung, ob ein betrieblicher Pkw auch privat mitbenutzt wird, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - geboten, im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima-facie-Beweis) heranzuziehen (…BFH- Beschlüsse vom 27.10.2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 11.07.2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801;… vom 13.04.2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300;… vom 04.06.2004 VI B 256/0 1, BFH/NV 2004, 1416 …und vom 14.05.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
Ist die private Mitbenutzung eines betrieblichen Pkw möglich, so besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass eine private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt; hierauf beruht u. a. die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.2003 X R 23/0 1, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).
Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 292, in BFH/NV 2005, 1801, in BFH/NV 2005, 1300 und in BFH/NV 2004, 14 16 m. w. N.).
- FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02
Dienstwagen: Widerlegung der Vermutung einer Privatnutzung
Denn in diesen Entscheidungen haben sich die jeweiligen Kläger entweder lediglich pauschal dahingehend eingelassen, für Privatfahrten hätten "Privatfahrzeuge" zur Verfügung gestanden (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04 sowie BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05) oder es war davon auszugehen, dass das (einzige) privat vorhandene Fahrzeug von der Ehefrau des Nutzers des betrieblichen Fahrzeugs genutzt wurde (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05). - FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10
Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private …
Insofern gelten allerdings die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder Prima-facie-Beweis;… vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292 sowie vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).Denn die Vorschrift beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Pkw auch tatsächlich privat mit benutzt wird, wenn eine derartige Mitbenutzung möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472 sowie BFH-Beschluss vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).
Auch die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob der erwähnte Anscheinsbeweis als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416;… vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801;… BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, a.a.O., und BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 VIII B 212/06, Juris).
- BFH, 21.12.2006 - VI B 20/06
Betriebliches Kfz; Privatfahrten
Der Anscheinsbeweis kann dadurch entkräftet oder erschüttert werden, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330;… vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801;… in BFH/NV 2005, 1300, …und vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292).Auch die damit in Zusammenhang stehende Frage, ob der erwähnte Anscheinsbeweis als erschüttert oder entkräftet angesehen werden kann, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1416, und in BFH/NV 2005, 1801).
- FG München, 19.05.2010 - 10 K 152/09
Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw im Rahmen der Anwendung der 1%-Regelung bei …
Denn diese zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie infolge ihrer objektiven Beschaffenheit zur Beförderung von Personen und Gegenständen aus Gründen der privaten Lebensführung eingesetzt werden können und typischerweise auch eingesetzt werden (BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).Auch wenn das Fahrzeug ggf. nicht zum Besuch eines Theaters genutzt werden kann, so werden doch Fahrten zu Freizeitzwecken, zu Einkaufsfahrten und anderen Besorgungen nicht ausgeschlossen, womit gerade diejenige private Nutzung stattfinden kann, auf welche die typisierende Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG abzielt (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1801).
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 KR 2367/04
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - keine Beitragspflicht des geldwerten Vorteils …
Insofern gelten nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder Prima-facie-Beweis; vgl. BFH - Beschluss vom 27.10.2005 - VI B 43/05 - und vom 11.07.2005 - X B 11/05; Niedersächsisches Finanzgericht vom 19.09.2007 - 12 K 317/05 -).Denn die Vorschrift beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Pkw auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn eine derartige Mitbenutzung möglich ist (vgl. BFH Urteil vom 13.02.2002 - X R 23/01, Beschlüsse vom 19.09.1999 - VI B 258/98 - und vom 11.07.2005 a.a.O.).
Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…BFH Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 -, BFH Beschlüsse vom 04.06.2004 - VI B 256/01 -, vom 27.10.2005 a.a.O., 14.05.1999 a.a.O. und vom 11.07.2005 a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 60/04
Ansatz eines Privatanteils nach der sogenannten 1%-Regelung für die Privatnutzung …
Insofern gelten allerdings die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder Prima-facie-Beweis;… vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 - VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292 sowie vom 11. Juli 2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).Denn die Vorschrift beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Pkw auch tatsächlich privat mit benutzt wird, wenn eine derartige Mitbenutzung möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2002 - X R 23/01, BStBl II 2003, 472 sowie BFH-Beschluss vom 11. Juli 2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).
Auch die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob der erwähnte Anscheinsbeweis als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, ist dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 - VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416;… vom 13. April 2005 - VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 - X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801; BFH-Urteil in BStBl II 2007, 116, zuletzt bestätigt durch BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VIII B 212/06, n.v.).
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
Fahrzeugüberlassung sowie Fahrtkostenerstattung für einen Privat-Pkw als …
- FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07
Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren …
- FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 2405/07
Abhängigkeit der Nutzungswertbesteuerung von privaten Kraftfahrzeugnutzung nach …
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 18 V 273/06
Privatfahrzeug; Betriebliches Kfz; GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; …
- BFH, 11.02.2009 - VI B 93/08
Private Fahrzeugnutzung - Entkräftung des Anscheinsbeweises bei 1%-Regelung - …
- BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05
Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot
- FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 317/05
Anwendung der 1%-Regelung bei einem kraftfahrzeugsteuerlich als Lkw eingeordneten …
- BFH, 16.04.2008 - III B 100/07
Anscheinsbeweis für private Pkw-Nutzung
- BFH, 18.10.2007 - VIII B 212/06
Nachweis der fehlenden Privatnutzung eines Pkw
- BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08
Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als …
- FG Niedersachsen, 29.08.2008 - 11 K 558/07
Versteuerungspflicht eines Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen …
- FG München, 26.02.2010 - 14 K 4676/06
Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen und Reisekosten eines EDV-Beraters - …
- FG München, 11.06.2008 - 10 V 1084/08
Eignung eines Ford Transit zur Personenbeförderung - Annahme einer Privatnutzung …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16
Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw …
- FG Berlin, 14.08.2006 - 8 K 8004/04
Keine Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen genutzt …
- FG München, 27.11.2008 - 14 K 325/06
Vorsteuern aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Pkw
- FG München, 07.08.2008 - 14 K 444/06
Vorsteuerkappungsfahrzeug: Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung …
- FG Niedersachsen, 13.03.2013 - 4 K 302/11
Rechtmäßigkeit einer steuerlichen Berücksichtigung der Privatnutzung eines …
- FG München, 17.04.2007 - 6 K 2111/05
1%-Regelung für private Kfz-Nutzung auch bei fehlendem Führerschein
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 345/07
Vorliegen steuererhöhender Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund der …
- BFH, 30.11.2007 - V B 205/06
Behauptung der ausschließlichen unternehmerischen Nutzung eines PKW - Entkräftung …
- BFH, 24.04.2007 - X B 169/06
Private Nutzung betrieblicher Kfz
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 351/07
Einkommenssteuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Vorführwagen …
- BFH, 30.11.2007 - V B 58/07
Nichtaufklärung nicht entscheidungserheblicher Tatumstände kein Verfahrensfehler …
- BFH, 24.04.2009 - VIII B 26/09
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind geklärt - Keine …
- BFH, 14.10.2008 - X B 252/07
Unbegrenzte Abzugsfähigkeit des Schulgelds für eine deutsche Privatschule
- BFH, 14.08.2006 - VI B 152/05
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Dienstwagen; private Nutzung
- FG Nürnberg, 26.04.2007 - IV 299/06
Rechtmäßigkeit des einkommensteuerrechtlichen Ansatzes einer betrieblichen …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 383/07
Einordnung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen privater Nutzung …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
Einnahmeerhöhende Erfassung der privaten Nutzung von Vorführwagen durch den …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07
Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung …
- FG München, 03.12.2009 - 14 K 527/09
Vorsteuerkürzung bei Kfz-Privatnutzung - Nachweis der betrieblichen Nutzung eines …
- FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 108/06
Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung; Gewinnerhöhende …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 327/07
Geldwerter Vorteil durch eine private Nutzung von einem Vorführwagen durch den …
- FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 149/06
Gewinnerhöhende Berücksichtigung einer privaten Dienstwagennutzung nach der …
- FG München, 23.05.2007 - 10 K 4221/06
Steuerrechtliche Einordnung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber …
- FG München, 25.10.2005 - 6 K 4437/04
Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Betriebs-Pkw bei nachträglich …
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