Rechtsprechung
| BFH, 21.08.2019 - X B 120/18 |
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FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 162 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 2 S 1, AO § 162 Abs 2 S 2
Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode - rechtsinformationen.bund.de
Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 162 Abs 1 S 1 AO
Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode - Wolters Kluwer
Hinzuschätzungen zu Erlösen und Umsätzen für einen Gastronomiebetrieb; Gewährung rechtlichen Gehörs bei Austausch einer Schätzungsmethode
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Hinzuschätzungen zu Erlösen und Umsätzen für einen Gastronomiebetrieb; Gewährung rechtlichen Gehörs bei Austausch einer Schätzungsmethode
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Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Betriebsprüfung | FG muss darauf hinweisen, wenn wes die Schätzungsmethode ändern will
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stornierungen im Kassensystem des Gastronomen - und die Schätzungsbefugnis des Finanzamts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Austausch der Schätzungsmethode - und die Hinweispflicht des Finanzgerichts
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
Berechtigung zur Hinzuschätzung
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Denn infolge des fehlenden Ausweises solcher Stornierungen ist nicht mehr feststellbar, ob lediglich Fehlbuchungen oder auch nach § 146 Abs. 1 AO zu erfassende Einnahmebuchungen gelöscht worden sind (BFH-Beschluss vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 10, m.w.N.).Eine derartige Unvollständigkeit ergreift bei überwiegenden Bargeschäften die gesamte Buchführung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 10).
Allerdings muss sich das FG einer Methode bedienen, die geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis abzubilden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 12, m.w.N.).
- BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 27 - für fehlende Z-Bons).Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Methode (Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 61).
- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Hieraus folgt indes noch nicht, dass das FG jede Änderung oder Abwandlung der Schätzungsmethode vorweg offenlegen müsste, wenn und soweit die betreffenden Schätzungsmethoden einander ähnlich oder voneinander abgeleitet sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).Allerdings ist nach diesen Maßstäben ein Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO geboten, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird (…BFH-Entscheidungen vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12;… vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; in BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Rn. 21 bb) Zwar berechtigen formelle Buchführungsmängel nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17.11.1981 - VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.;… vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, …und vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22; ebenso Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 48). - BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10
Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Rn. 21 bb) Zwar berechtigen formelle Buchführungsmängel nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17.11.1981 - VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.;… vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, und vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22; ebenso Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 48). - BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Dieses Erfordernis ist u.a. darauf zurückzuführen, dass sich der bloße Sicherheitszuschlag (als Unterfall einer griffweisen Schätzung) im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden als diejenige darstellt, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkrete Tatsachengrundlagen hierzu vollständig oder nahezu vollständig fehlen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 40, m.w.N.). - BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77
Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Rn. 21 bb) Zwar berechtigen formelle Buchführungsmängel nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17.11.1981 - VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.;… vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, …und vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22; ebenso Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 48). - BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Rn. 24 aa) Das FG kennzeichnet seine Schätzungsmethode als pauschalen Sicherheitszuschlag, beachtet hierbei aber --obwohl es selbst die hierzu ergangene Rechtsprechung benennt-- nicht, dass bei einer derartigen Schätzung der Zuschlag in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 61;… ebenso Senatsurteil vom 26.10.1994 - X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, unter 4.). - BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen - …
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Rn. 24 aa) Das FG kennzeichnet seine Schätzungsmethode als pauschalen Sicherheitszuschlag, beachtet hierbei aber --obwohl es selbst die hierzu ergangene Rechtsprechung benennt-- nicht, dass bei einer derartigen Schätzung der Zuschlag in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (…BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 61; ebenso Senatsurteil vom 26.10.1994 - X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, unter 4.). - BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 21.08.2019 - X B 120/18
Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er dagegen nicht hingewiesen werden (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
Hinweise zur Schätzungsmethode
- BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12
Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode
- BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88
Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer …
- BFH, 29.07.2025 - X R 23/21
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl …
Rn. 13 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hin hob der erkennende Senat das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil mit Beschluss vom 21.08.2019 - X B 120/18 (…BFH/NV 2022, 744) auf und verwies die Sache an das FG zurück.Es hat unter Berufung auf die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluss vom 21.08.2019 - X B 120/18 (…BFH/NV 2022, 744) eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach erneut bejaht und ist in Bezug auf die Schätzungsmethode und die Höhe der Hinzuschätzung nunmehr dem FA gefolgt.
Rn. 30 bb) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34;… BFH-Urteile vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 38…, vom 16.12.2021 - IV R 2/18, BFH/NV 2022, 313, Rz 32, …und vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 43;… Senatsbeschlüsse vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204, Rz 56, und vom 21.08.2019 - X B 120/18, BFH/NV 2022, 744, Rz 21).
Denn infolge des fehlenden Ausweises solcher Stornierungen ist nicht mehr feststellbar, ob lediglich Fehlbuchungen korrigiert oder aber auch reguläre, nach § 146 Abs. 1 AO zu erfassende Einnahmebuchungen gelöscht worden sind (…BFH-Beschluss vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 10, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21.08.2019 - X B 120/18, BFH/NV 2022, 744, Rz 21).
Rn. 33 Eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation oder eine anderweitige Heilung des Mangels ist in einem solchen Fall ebenfalls nicht möglich (Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 27; Senatsbeschluss vom 21.08.2019 - X B 120/18, BFH/NV 2022, 744, Rz 21).
Rn. 63 Obgleich der Senat in seinem Beschluss vom 21.08.2019 - X B 120/18 (…BFH/NV 2022, 744, Rz 28, a.E.) ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass die von dem FG im ersten Rechtsgang geäußerten Vorbehalte gegen einen inneren Betriebsvergleich in Form einer Ausbeutekalkulation (dort auf S. 20 f.) "nicht vollständig" überzeugten, hat das FG im zweiten Rechtsgang diese Ausführungen wörtlich wiederholt (hier auf S. 13 f.), ohne weitere Gründe zu nennen und ohne die bislang von ihm geäußerten Gründe näher zu erläutern.
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19
Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem …
Rn. 28 Mit Beschluss vom 21. August 2019 - X B 120/18 - hat der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger das Urteil bezüglich der Einkommensteuer 2011 bis 2013 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.Dies entspreche nicht den Tatsachen und sei im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 21. August 2019 - X B 120/18 - unverständlich.
Wie der BFH in seinem Beschluss vom 21. August 2019 - X B 120/18 - ausgeführt habe, berechtige allein der gewichtige Formmangel, nämlich der Nichtausweis von Stornierungen, zur Hinzuschätzung.
Rn. 47 Der BFH hat insoweit in seinem Beschluss vom 21. August 2019 - X B 120/18 - die Rechtsauffassung des Finanzgerichts bestätigt und die Schätzungsbefugnis des Beklagten bzw. über § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO auch die des Finanzgerichts bejaht.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der Schätzungsbefugnis auf die Ausführungen des Finanzgerichts in seinem Urteil vom 14. August 2018 - 3 K 1432/17 - sowie auf den Beschluss des BFH vom 21. August 2019 - X B 120/18 - verwiesen.
- BFH, 18.06.2025 - X R 19/21
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Rn. 37 bb) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34;… Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 38;… vom 16.12.2021 - IV R 2/18, BFH/NV 2022, 313, Rz 32, …und vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 43; Senatsbeschlüsse vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, und vom 21.08.2019 - X B 120/18, BFH/NV 2022, 744, Rz 21). - FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1996/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.03.2021 3 …
Rn. 28 Mit Beschluss vom 21. August 2019 - X B 120/18 - hat der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger das Urteil bezüglich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 2011 bis 2013 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.Dies entspreche nicht den Tatsachen und sei im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 21. August 2019 - X B 120/18 - unverständlich.
Wie der BFH in seinem Beschluss vom 21. August 2019 - X B 120/18 - ausgeführt habe, berechtige allein der gewichtige Formmangel, nämlich der Nichtausweis von Stornierungen, zur Hinzuschätzung.
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - 8 K 8029/21
Zur Frage der Hinzuschätzung bei formellen Aufzeichnungsmängeln ohne Hinweise auf …
Hinzuweisen sei auf die Entscheidung des BFH vom 21. August 2019 (X B 120/18).
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