Rechtsprechung
| BFH, 21.07.2021 - X B 126/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 4, FGO § 139 Abs 4
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 S 4 FGO, § 139 Abs 4 FGO
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund langfristiger Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten mit zeitlich eingegrenzter Arbeitsfähigkeit; Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit ...
- Betriebs-Berater
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 4; FGO § 139 Abs. 4
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 3 Satz 4, § 139 Abs. 4
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter - rechtsportal.de
FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 3 Satz 4, § 139 Abs. 4
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen Vertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die krankheitsbedingte Überlastung des Prozessbevollmächtigten - und keine Wiedereinsetzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außergerichtliche Kosten eines Beigeladenen - und die Frage der Kostenerstattung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Verschuldensfrage
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.10.2020 - 15 K 909/19
- BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.02.2002 - III R 12/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Rn. 13 Es gehört zu den Organisationspflichten eines Rechtsanwalts, die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall zu treffen, dass er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben --vor allem an der Wahrung gesetzlicher Fristen-- gehindert ist (BFH-Beschluss vom 07.02.2002 - III R 12/01, BFH/NV 2002, 794, unter II.3.a).Rn. 14 Unverschuldet handelt ein berufsmäßiger Prozessbevollmächtigter in solchen Fällen nur dann, wenn er plötzlich in einer Weise erkrankt, die es ihm --auch wenn er sich allgemein um einen Vertreter gekümmert hat-- unmöglich gemacht hat, diesen Vertreter rechtzeitig ausreichend zu informieren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 794, unter II.3.b).
- BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen BFH-Entscheidungen vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1.;… vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, …und vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15 ff., Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2019 - 1 BvR 2605/18; BGH-Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2018, 383). - BFH, 05.06.2014 - IV R 43/11
Begriff des Vorabgewinnanteils i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG 2002
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Auch hat er weder das erstinstanzliche Verfahren noch das Beschwerdeverfahren wesentlich gefördert (vgl. zu diesen Kriterien für die Billigkeitsentscheidung BFH-Urteil vom 05.06.2014 - IV R 43/11, BFHE 245, 240, BStBl II 2014, 695, Rz 35, m.w.N.).
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung des R, keinen fachkundigen Vertreter außerhalb seiner Kanzlei zu suchen, sondern in dieser Sache einen --nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO von vornherein aussichtslosen-- zweiten Fristverlängerungsantrag zu stellen und sich im Übrigen anderweitigen, ebenfalls äußerst dringenden Angelegenheiten zu widmen, im Hinblick auf das vorliegende Verfahren nicht geeignet, um den Folgen seiner krankheitsbedingt eingeschränkten Leistungsfähigkeit zu begegnen (ebenso zu einem vergleichbaren Fall BGH-Beschluss vom 10.02.2021 - XII ZB 4/20, Monatsschrift für Deutsches Recht 2021, 575). - BFH, 24.06.2008 - X R 38/07
Erfolgloser Antrag des Finanzamts auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Schon einfache Fahrlässigkeit steht der Annahme entgegen, ein Beteiligter oder sein Vertreter sei "ohne Verschulden" an der Fristwahrung gehindert gewesen (Senatsbeschluss vom 24.06.2008 - X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517, unter II.2. vor a). - BFH, 09.04.2018 - X R 9/18
Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen BFH-Entscheidungen vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1.;… vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, und vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15 ff., Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2019 - 1 BvR 2605/18; BGH-Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2018, 383). - BGH, 20.12.2017 - XII ZB 213/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen BFH-Entscheidungen vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1.;… vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, …und vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15 ff., Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2019 - 1 BvR 2605/18; BGH-Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2018, 383). - BFH, 10.05.2013 - II R 5/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung eines …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen BFH-Entscheidungen vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1.; vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, …und vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15 ff., Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2019 - 1 BvR 2605/18; BGH-Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2018, 383). - BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95
Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als …
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Insbesondere muss ein Prozessbevollmächtigter, der wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können, z.B. durch Bereithaltung eines Vertreters (BFH-Beschluss vom 11.10.1995 - VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332). - FG Köln, 22.10.2020 - 15 K 909/19
Ansatz einer eine Zahlung als Betriebseinnahmen im Gewerbebetrieb
Auszug aus BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.10.2020 - 15 K 909/19 wird als unzulässig verworfen.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines …
Dies hat er nötigenfalls durch die Anweisung an seine Kanzlei sicherzustellen, den für solche Fälle vorgesehenen Vertretungsanwalt zu informieren (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 9. April 2018 - X R 9/18, HFR 2018, 816 = juris, Rn. 16, und vom 21. Juli 2021 - X B 126/20, BB 2021, 2149 = juris, Rn. 13). - FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 203/20
Fax; Wiedereinsetzung
Schon einfache Fahrlässigkeit steht dabei der Annahme entgegen, ein Beteiligter sei "ohne Verschulden" an der Fristwahrung gehindert gewesen (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2021 X B 126/20, BFH/NV 2021, 1364).
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