Rechtsprechung
| BFH, 29.05.2000 - X B 128/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 34f Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 6; ; EStG § 32; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Baukindergeld - Kind in Ausbildung - Begünstigungszeitraum - Haushaltszugehörigkeit - Kindeigenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baukindergeld; Wegfall nach Beendigung der Ausbildung der Kinder
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
Kinderförderung bei Wohnungseigentum
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - X B 128/99
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat mit Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFH/NV 2000, 922 angeschlossen.Wie der Senat mit Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99 ausgeführt hat, gilt dies insbesondere für die Vereinbarkeit der Auslegung mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - X B 128/99
Diese Grundrechtsnorm gebietet i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern bei der Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen und insbesondere das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "den Betreuungsbedarf als notwendigen Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182), wie dies hinsichtlich der --unterhaltsbedürftigen-- Kinder durch Kindergeld und Kinderfreibeträge im Rahmen des § 32 EStG geschieht. - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - X B 128/99
Diese Grundrechtsnorm gebietet i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern bei der Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen und insbesondere das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "den Betreuungsbedarf als notwendigen Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182), wie dies hinsichtlich der --unterhaltsbedürftigen-- Kinder durch Kindergeld und Kinderfreibeträge im Rahmen des § 32 EStG geschieht. - BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88
Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - X B 128/99
Die von den Klägern erneut aufgeworfene Streitfrage, ob sich der --eine nur zeitweise Haushaltszugehörigkeit der Kinder als hinreichend zulassende-- Relativsatz auch auf die Kindeigenschaft bezieht und deshalb der späterere Wegfall der Kindeigenschaft während des Begünstigungszeitraums den Anspruch auf Baukindergeld unberührt lässt (so noch Horlemann, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1982, 223, 227; Krudewig, Betriebs-Berater --BB-- 1982, 730;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., § 34f Anm. 4a), hat der IX. Senat des BFH bereits durch Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88 (BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216) verneint.
- BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage
Trotz der für den Erwerb des Wohneigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sieht es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (s. auch BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344, zu § 34f EStG, und dort auch zur weiteren Frage eines Vertrauensschutzes; ferner BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 X B 128/99, BFH/NV 2000, 1205).
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