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| BFH, 17.10.1995 - X B 132/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.10.1990 - X R 148/88
Veräußerung von (Unter-)Beteiligungen an Personengesellschaften, deren …
Auszug aus BFH, 17.10.1995 - X B 132/95
Zum anderen ist für evtl. noch offene Fälle die Rechtseinheit gesichert: Entweder es wird, wie im Streitfall, in Übereinstimmung mit dem erkennenden Senat im Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 148 88 (BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211 [BFH 04.10.1990 - X R 148/88]) entschieden oder es ist über § 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO (Divergenz-Zulassung) für gleichmäßige Rechtsanwendung gesorgt.
- BFH, 10.07.1996 - X R 103/95
Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb …
An dieser auch vom FG geteilten Ansicht hält der Senat fest (s. auch die Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213, und vom 13. Juni 1996 X B 27/96, nicht veröffentlicht;… zustimmend Knobbe-Keuk, 75 Jahre Reichsfinanzhof-Bundesfinanzhof, 1993, 303, 323, und Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl. 1996, § 39 AO 1977 Rdnr. 34 a, 37; anderer Ansicht L. Schmidt, Finanz-Rundschau 1991, 16;… Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 23 Rdnr. 132 und Nichtanwendungserlaß des BMF in BStBl I 1992, 125;… offengelassen von Schulze-Osterloh in Festschrift für Ludwig Schmidt, 1993, 307 ff., 313). - BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
Offenbare Unrichtigkeit
Besteht schon keine Rechtsgrundlage für die Änderung, so kann der Senat unerörtert lassen, ob die Kläger --wie das FA meint-- mit notariellem Kaufvertrag vom 6. Juli 1990 ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F. veräußert haben (…vgl. hierzu aber BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BFH/NV 1997, 183; vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213). - BFH, 13.06.1996 - X B 27/96
Verneinung eines Klärungsbedarfs einer Rechtssache
Bis dahin ist in jedem Fall für Rechtseinheit gesorgt (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213).
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