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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1995 - X B 144/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5329
BFH, 27.01.1995 - X B 144/94 (https://dejure.org/1995,5329)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1995 - X B 144/94 (https://dejure.org/1995,5329)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - X B 144/94 (https://dejure.org/1995,5329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit von Geschäftsanteilen zum notwendigen Betriebsvermögen - Allgemeine Grundsätze über die subjektive Zurechnung von Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Auch die der Klägerin und den Töchtern zugefallenen Vermögenswerte in Gestalt der durch Preisnachlaß verbilligten Erstellung von Gebäuden seien als gewinnerhöhende Einnahmen des Einzelunternehmens zu erfassen (Bezugnahme auf Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995).

    Die hinsichtlich der Preisnachlässe gerügte Abweichung vom BFH-Urteil in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, sollte sie bestehen, ist nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Die gerügt Abweichung von dem BFH- Urteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89 (BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549) besteht nicht.

    Das FG hat zur rechtlichen Begründung dieses Ergebnisses § 42 AO 1977 herangezogen und in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil in BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549 dargelegt, "aufgrund der hier im konkreten Fall bestehenden Besonderheiten" seien keine wirtschaftlichen Gründe dafür ersichtlich, Grundstücke unentgeltlich einer GmbH zu überlassen, die keinerlei die Wertsteigerungen der Grundstücke (nicht, wie die Kläger darzustellen versuchen: der Geschäftsanteile) rechtfertigende Aktivitäten entfaltet habe.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Ein als Entgelt für eine gewerblich erbrachte Leistung erworbenes Wirtschaftsgut gehört notwendigerweise zum Betriebsvermögen (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).
  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Ein als Entgelt für eine gewerblich erbrachte Leistung erworbenes Wirtschaftsgut gehört notwendigerweise zum Betriebsvermögen (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).
  • BFH, 06.07.1989 - IV R 62/86

    Anteile an Produktions-GmbH als Sonderbetriebsvermögen bei Vertriebs-KG

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Diese wirtschaftliche Verflechtung dürfte die Zugehörigkeit der Geschäftsanteile zu seinem notwendigen Betriebsvermögen begründen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 62/86, BFHE 157, 551, 552 f., BStBl II 1989, 890).
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Es konnte Tatsachen verwerten, die nicht substantiiert bestritten worden waren (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 26.06.1992 - III B 72/91

    Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters - …

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Auf die erhobenen Rügen würde es nicht ankommen, wenn sich das FG-Urteil trotz einer Verletzung bestehenden Rechts bereits aus anderen Gründen als richtig darstellt (entsprechend § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --;… vgl. hierzu BFH- Beschlüsse vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107; vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 13.03.1991 - X R 24/89

    Behandlung von durch einen Geschäftspartner an den Betriebsinhaber bei dem Erwerb …

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH sind Preisnachlässe, die ein Geschäftspartner gewährt, zumindest dann Betriebseinnahmen, wenn sie ungewöhnlich sind und eine private Veranlassung ausscheidet (Senatsurteil vom 13. März 1991 X R 24/89, BFH/NV 1991, 537).
  • BFH, 10.02.1989 - V B 50/87

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbescherde aufgrund eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Auf die erhobenen Rügen würde es nicht ankommen, wenn sich das FG-Urteil trotz einer Verletzung bestehenden Rechts bereits aus anderen Gründen als richtig darstellt (entsprechend § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --; vgl. hierzu BFH- Beschlüsse vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107;… vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 08.07.1992 - II B 66/92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

    Auszug aus BFH, 27.01.1995 - X B 144/94
    Im übrigen ist die behauptete Verletzung der Aufklärungspflicht von Amts wegen (§ 76 FGO) nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181;… Gräber/Ruban, a.a.O.).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Insbesondere eine den tatsächlichen Verkehrswerten nicht entsprechende Gestaltung des Kaufpreises und eine zeitnahe Weiterveräußerung durch Dritte indiziere einen abgesprochenen Gesamtplan, der die arbeitsteilig verwirklichten Merkmale mit dem von dem Steuerpflichtigen selbst zurechenbar verwirklichten Steuertatbestand verklammere (insoweit offen gelassen im BFH-Beschluss vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784).
  • BFH, 01.02.2001 - IV R 57/99

    GmbH-Anteile als Honorar für Steuerberater

    Das führe zu einer unangemessenen "Auslagerung" der vom Kläger selbst erwirtschafteten Gewinne auf einen anderen Rechtsträger (Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784).

    In einem solchen Fall sind die als Entgelt für die erbrachten Leistungen gewährten Beteiligungen notwendiges Betriebsvermögen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 784).

    So hat der BFH im Zusammenhang mit dem hier in Frage stehenden "C Grundstückskarussell" bereits erkannt (Beschluss in BFH/NV 1995, 784), dass die als Entgelt für erbrachte Leistungen gewährten Beteiligungen an den eingeschalteten Grundstücksgesellschaften zum notwendigen Betriebsvermögen eines Maklers gehören können.

  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Ob im Einzelfall bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft in den Grundstückshandel ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, hängt von den Umständen des Falles ab (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats des BFH in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… ferner BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 728, 730, und BFH-Entscheidungen vom 2. September 1993 III B 99/92, BFH/NV 1994, 773; vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Dazu hätte der Kläger darlegen müssen, welche Aufschlüsse aus diesen Akten voraussichtlich zu gewinnen gewesen wären (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784 zu 3. a).
  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …

    Ob im Einzelfall bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft in den Grundstückshandel ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, hängt von den Umständen des Falles ab (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 2. September 1993 III B 99/92 , BFH/NV 1994, 773; vom 27. Januar 1995 X B 144/94 , BFH/NV 1995, 784).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2008 - 11 K 607/03

    Steuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von nicht wesentlichen …

    Ein als Entgelt für eine gewerblich erbrachte Leistung erworbenes Wirtschaftsgut gehört notwendigerweise zum Betriebsvermögen (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BStBl II 1990, 128 und vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BStBl II 1995, 784).
  • FG Nürnberg, 16.05.2001 - III 140/97

    Zuordnung eines Anteils (25 v. H.) an einer vermögensverwaltenden GmbH zum …

    Richtig ist, dass der BFH bei einer ähnlichen Fallgestaltung die von einem Immobilienmakler gehaltenen Geschäftsanteile an GmbH's dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zugeordnet hat, weil "keine wirtschaftlichen Gründe dafür ersichtlich waren, Grundstücke unentgeltlich einer GmbH zu überlassen, die keinerlei die Wertsteigerungen der Grundstücke rechtfertigende Aktivitäten entfaltet hatte" (vgl. BFH-Beschluss vom 27.1. 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784, 785 ;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 25.4. 1996 VII B 50/95, BFH/NV 1996, 746).
  • FG Hessen, 24.06.1998 - 13 K 1491/93

    Grundstückskarussell; Gestaltungsmißbrauch; verdecktes Erfolgshonorar; …

    Dies würde zu einer unangemessen .'Auslagerung" von durch den Kläger selbst erwirtschafteten Gewinnen auf einen anderen Rechtsträger führen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 27.01.1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784) Dabei ist zu berücksichtigen, daß aufgrund des von dem Zeugen Y aufgebauten Beziehungsgeflechts feststand, daß die in die GmbHs einzubringenden Grundstücke eine nach der Ein1assung des Zeugen Y mit Sicherheit erhebliche nur der genauen Höhe nach noch nicht quantifizierbare Wertsteigerung erfahren würden.
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