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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2004 - X B 149/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15483
BFH, 19.05.2004 - X B 149/03 (https://dejure.org/2004,15483)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2004 - X B 149/03 (https://dejure.org/2004,15483)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - X B 149/03 (https://dejure.org/2004,15483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO n.F. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO n.F. § 116 Abs. 5 Satz 2; ; BSHG § 88; ; EStG § 15a; ; EStG § 10d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Divergenzrüge bei mehrfacher Begr. des angefochtenen FG-Urt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenzrüge des Beschwerdeführers zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Antrag auf Erlass einer Steuerschuld bei Altersrente und vorhandenem Grundvermögen als Anlass des Streits; Fehlen der Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses und Pflicht zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - X B 149/03
    Die Beschwerde des Klägers kann auch insoweit keinen Erfolg haben, als er --im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Steuererlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen-- eine Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 (BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297) rügt.

    a) Der Kläger trägt hierzu vor, der beschließende Senat habe in seinem Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 entschieden, dass die Erhebung einer Einkommensteuerschuld, der in Wirklichkeit keinerlei Zuwachs an Leistungskraft zugrunde liege, gegen das Übermaßverbot und gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstoße; dem könne nur durch (sachlichen) Billigkeitserlass begegnet werden.

    b) Entgegen der Ansicht des Klägers ist das FG von dem unter 2. a zitierten Rechtssatz aus dem Senatsurteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 nicht abgewichen.

    Voraussetzung ist aber, dass ohne Erlass das Übermaßverbot verletzt würde (vgl. nur BFH-Urteil ... BStBl II 1995, 297, m.w.N.).

    Mit dieser Aussage ist das FG indessen nicht von dem Senatsurteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 abgewichen.

  • BFH, 27.05.1987 - X R 41/81

    Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer - Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - X B 149/03
    Soweit der Kläger die Zulassung der Revision wegen Abweichung der angefochtenen Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Mai 1987 X R 41/81 (BFH/NV 1987, 691) begehrt, entspricht seine Rüge nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) --FGO n.F.--.

    Dieser Rechtssatz widerspreche dem folgenden Rechtssatz aus dem Urteil des beschließenden Senats in BFH/NV 1987, 691 (693): "Es ist zwar richtig, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich gehalten ist, zur Zahlung seiner Steuerschulden alle verfügbaren Mittel einzusetzen und dabei auch seine Vermögenssubstanz anzugreifen.

    b) Der Senat kann offen lassen, ob insoweit eine Divergenz der angefochtenen Vorentscheidung von dem zitierten Rechtssatz aus dem Senatsurteil in BFH/NV 1987, 691 vorliegt.

  • BFH, 12.05.2000 - IV B 74/99

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - X B 149/03
    cc) Entgegen der Auffassung des Klägers steht es der Qualifizierung der unter 1. b bb skizzierten Argumentationslinie des FG als gegenüber den unter 1. b aa aufgezeigten Erwägungen des FG eigenständige, selbständig tragende Entscheidungsbegründung augenscheinlich nicht entgegen, dass das FG (vgl. S. 12 der Vorentscheidung) diese Ausführungen nur als "Hilfsüberlegungen zur Darstellung der fehlenden Erlassbedürftigkeit" bezeichnet hat "sofern man ... die Auffassung vertritt, dem Kläger sei es nicht zumutbar, sein Grundvermögen zu verwerten" (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2000 IV B 74/99, BFH/NV 2000, 1133).

    c) Wurde indes das Urteil des FG --wie im Streitfall-- kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss der Beschwerdeführer hinsichtlich jeder dieser Begründungen einen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend machen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 28, m.w.N. der Rechtsprechung); anderenfalls ist die Rüge unzulässig (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1133).

  • BFH, 17.04.2000 - X B 9/00

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - X B 149/03
    c) Wurde indes das Urteil des FG --wie im Streitfall-- kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss der Beschwerdeführer hinsichtlich jeder dieser Begründungen einen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend machen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 28, m.w.N. der Rechtsprechung); anderenfalls ist die Rüge unzulässig (…vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1133).
  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13

    AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II / …

    Rn. 92 a) Die Grenzen der Zumutbarkeit der Verwertung eines Hausgrundstücks beurteilen sich im Abgaben- oder Steuerecht nach sozialrechtlichen Maßstäben (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2005 XI R 5/02, DStRE 2006, 769); insbesondere bei der Entscheidung über einen Billigkeitserlass aus persönlichen oder wirtschaftlichen Billigkeitsgründen vgl. BFH-Beschluss vom 16.07.2008 X S 28/08, BFH/NV 2008, 1701 Rz. 21 i. V. m. Rz. 9, 12; FG Köln, Urteil vom 29.09.2003 5 K 4216/02, EFG 2004, 623, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 19.05.2004 X B 149/03, BeckRS, Juris).
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