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Rechtsprechung
   BFH, 24.03.2009 - X B 154/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15082
BFH, 24.03.2009 - X B 154/08 (https://dejure.org/2009,15082)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2009 - X B 154/08 (https://dejure.org/2009,15082)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2009 - X B 154/08 (https://dejure.org/2009,15082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines entschuldbaren Büroversäumnisses

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 S. 1 Hs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Falle einer nicht eingehaltenen Einlegungsfrist und Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines entschuldbaren Büroversäumnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus BFH, 24.03.2009 - X B 154/08
    In den übrigen Fällen muss dargelegt werden, weshalb objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).

    Als weiteres notwendiges Mittel der Glaubhaftmachung seines Vorbringens zur nicht verschuldeten Fristversäumung hätte es der eidesstattlichen Versicherungen seiner Mitarbeiterinnen zur Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung des Prozessbevollmächtigten des Klägers in Bezug auf die regelmäßige Wartung des Telefaxgeräts sowie des störungsfreien Betriebs bedurft (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 533).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BFH, 24.03.2009 - X B 154/08
    In den übrigen Fällen muss dargelegt werden, weshalb objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332;… Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).
  • BFH, 08.02.2008 - X B 95/07

    Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus BFH, 24.03.2009 - X B 154/08
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2003 - VI B 95/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 24.03.2009 - X B 154/08
    Im Streitfall genügt die anwaltliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten des Klägers als Mittel der Glaubhaftmachung nicht, da weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung gestanden hätten, diese aber nicht vorgelegt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2003 VI B 95/03, BFH/NV 2004, 219, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2025 - X R 20/24

    Versäumen der Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (ständige Rechtsprechung, s. Senatsbeschluss vom 24.03.2009 - X B 154/08, unter II.2.a;… BFH-Beschluss vom 06.11.2014 - VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, Rz 14).

    In den übrigen Fällen muss dargelegt werden, warum objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (…s. Senatsbeschlüsse vom 13.12.2001 - X R 42/01, BFH/NV 2002, 533, unter II.2.b, und vom 24.03.2009 - X B 154/08, unter II.2.c).

  • BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Allerdings ist auch eine substantiierte und in sich schlüssige anwaltliche Versicherung --ebenso wie eine eidesstattliche Versicherung-- nur dann uneingeschränkt zur Glaubhaftmachung eines Sachverhalts geeignet, wenn keine weiteren Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen oder wenn dargelegt wird, weshalb objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.02.1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332; BFH-Beschlüsse vom 24.03.2009 - X B 154/08, nicht veröffentlicht, Rz 12, …und vom 13.12.2001 - X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).
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