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Rechtsprechung
   BFH, 01.09.2004 - X B 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1866
BFH, 01.09.2004 - X B 162/03 (https://dejure.org/2004,1866)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2004 - X B 162/03 (https://dejure.org/2004,1866)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2004 - X B 162/03 (https://dejure.org/2004,1866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Revisionszulassung wegen schwerwiegender Fehler des FG; keine Verpflichtung des FG zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II. 1., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …

    Auszug aus BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
    Ihr Vorbringen hierzu reicht zur schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels schon deshalb nicht aus, da die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungsgrundlagen in erster Linie dem FG obliegt (BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, 855 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
    Ihr Vorbringen hierzu reicht zur schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels schon deshalb nicht aus, da die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungsgrundlagen in erster Linie dem FG obliegt (BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, 855 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550).
  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

    Eine Rechtsfrage ist nur dann klärbar, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, m.w.N.).

    Sie machen damit keinen Verfahrensfehler geltend, sondern lediglich einen materiellen Rechtsfehler, der nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 70, und in BFH/NV 2005, 224).

    Sie haben auch nicht dargelegt, dass sie im finanzgerichtlichen Verfahren die Beiziehung der bei der Besteuerung berücksichtigten Arbeitsgerichtsakten beantragt hätten oder aus welchen Gründen sich dem FG trotz Fehlens eines solchen Antrags oder Verletzung der ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten die Beiziehung hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus den Akten ergeben hätten (vgl. zu den Anforderungen an eine Aufklärungsrüge insoweit z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 224, …sowie vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601).

    Die Zulassung der Revision kann darauf nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 70, und in BFH/NV 2005, 224).

  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Denn es ist allein Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bei Beachtung der Umstände des Einzelfalls bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, unter 3.c; vom 26. Juni 2008 X B 143/07, juris, Rz 4;… vom 21. Juli 2017 X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 06.10.2005 - II B 9/04

    Steuerstrafverfahren - Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren

    Eine Rechtsfrage ist nur dann klärbar, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, m.w.N.).

    Einen Verfahrensfehler machen sie damit nicht geltend, sondern allenfalls einen materiellen Rechtsfehler, der nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 224).

    Sie haben auch nicht dargelegt, dass sie im finanzgerichtlichen Verfahren die Beiziehung der bei der Besteuerung berücksichtigten Arbeitsgerichtsakten beantragt hätten oder aus welchen Gründen sich dem FG trotz Fehlens eines solchen Antrags und trotz Verletzung der ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten die Beiziehung hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus den Akten ergeben hätten (vgl. zu den Anforderungen an eine Aufklärungsrüge insoweit z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 224, …sowie vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601).

  • FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09

    Bewertung von im Ausland belegenen und in Form von Gesellschaften gehaltenen …

    Dieses ist auch nicht verpflichtet, seine Schätzung durch ein Sachverständigengutachten vorzubereiten (…BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167 und vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer …

    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (…Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz - …

    Selbst wenn insoweit eine Überraschungsentscheidung vorläge, so würde das Urteil jedenfalls nicht auf diesem Mangel beruhen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII B 20/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; verlängerte …

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache muss insbesondere im Hinblick auf eine bestimmte abstrakte und im Streitfall entscheidungserhebliche Rechtsfrage gegeben sein (…BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2007 - II B 5/07

    GrESt: Konzern, Verschmelzung

    Diese Frage könnte aber auch im Hinblick auf die von der Klägerin angeführten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte nur in einem die Feststellungsbescheide betreffenden Rechtsbehelfsverfahren, nicht aber in einem Revisionsverfahren in der vorliegenden Sache geklärt werden, und führt daher nicht zur Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, …und vom 19. Januar 2005 V B 5/04, BFH/NV 2005, 910).
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Es muss sich um eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen handeln (BFH-Beschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes …

  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts …

  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung …

  • BFH, 16.12.2005 - VIII B 123/05

    Ausgelaufenes Recht; grundsätzliche Bedeutung; Absenkung der …

  • BFH, 25.07.2012 - X B 175/11

    Rechtliches Gehör - Voraussetzungen des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO - qualifizierter …

  • BFH, 24.06.2008 - X B 143/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis …

  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht, …

  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht …

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …

  • BFH, 22.04.2008 - X B 67/07

    Anforderungen an schlüssige Sachaufklärungsrüge und Gehörsrüge - Verletzung des …

  • BFH, 05.03.2009 - XI B 49/08

    Darlegung von Verfahrensmängeln: Entscheidungserheblichkeit, überlange …

  • BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07

    Zulassungsgrund bei Abweichung von einem als nicht ergangen geltenden …

  • BFH, 04.08.2005 - II B 34/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung

  • BFH, 04.08.2005 - II B 87/04

    Festsetzung der Vermögensteuer für das Betriebsvermögens eines eingetragenen …

  • BFH, 20.09.2013 - III B 129/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

  • BFH, 20.08.2012 - III B 196/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils - …

  • BFH, 04.04.2005 - II B 43/04

    NZB: übergangener Beweisantrag, Nachweis eines niedrigeren gemeinen …

  • BFH, 20.02.2008 - X B 187/07

    Anforderungen an die schlüssigen Rügen des Übergehens eines Beweisantrages und …

  • BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07

    Anforderungen an die Formulierung einer "Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 …

  • BFH, 24.02.2005 - I B 207/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; keine Revisionszulassung wegen …

  • BFH, 10.02.2005 - VIII B 126/03

    Grundsätze der Anwendung des § 162 AO hinreichend geklärt

  • BFH, 06.10.2005 - II B 167/04

    Grundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04

    PKH - Aussicht auf Erfolg

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