Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2008 - X B 167/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Beanstandung von Steuerschätzungen
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Sie haben es versäumt, tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten (genau --mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle-- bezeichneten) Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484). - BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
Richterablehnung; Besetzungsrüge
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Sie legen einen erheblichen Rechtsfehler des FG bei der Schätzung der Umsätze, der nur ausnahmsweise gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar. - BFH, 09.08.2007 - X B 218/06
Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
- BFH, 31.07.2007 - X B 36/07
Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass …
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.). - BFH, 17.02.2004 - X B 142/03
Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.). - BFH, 24.10.2007 - X B 126/07
Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Sie legen einen erheblichen Rechtsfehler des FG bei der Schätzung der Umsätze, der nur ausnahmsweise gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar. - BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96
Anforderungen an die Beschwerdebegründung
Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 167/08
Zur schlüssigen Rüge, das Finanzgericht (FG) habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beteiligte darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen --der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten-- Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern schließlich durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
- BFH, 19.01.2011 - X B 68/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das …
Die Schätzung des FG von jährlich 200 Arbeitstagen mit durchschnittlich drei Freiern pro Tag sowie einem durchschnittlichen Entgelt pro Dienstleistung von 50 EUR bewegt sich innerhalb des üblichen Schätzungsrahmens (vgl. zu den geschätzten Einnahmen von Prostituierten auch die Senatsbeschlüsse vom 2. November 2004 X B 93/03, n.v., juris, und vom 14. Oktober 2008 X B 167/08, ZSteu 2008, R1180, die von gleichen beziehungsweise höheren Annahmen ausgehen). - BFH, 13.12.2013 - X B 46/13
Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von …
Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 167/08, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R1180). - FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18
Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …
Rund vier Freier pro Dirne und Tag erscheinen auch keinesfalls unrealistisch (vgl. BFH-Beschluss vom 14.10.2008 - X B 167/08). - FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
Einkommensteuer 2006 bis 2008; Eigenheimzulage ab 2007
Die idealtypisch auf Basis einer halbstündigen Mietzeit geschätzte Anzahl von drei Freiern je Prostituierte bewege sich im Rahmen der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Schätzungen (Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 - X B 93/03, juris, vom 14. Oktober 2008 - X B 167/08, juris …und vom 19. Januar 2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818).
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