Rechtsprechung
| BFH, 26.03.2007 - X B 186/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Regeln der Beweiswürdigung stellen keinen Verfahrensmangel dar; Anwendung der Grundsätze des prima-facie-Beweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 30.08.2006 - 4 K 1356/05
- BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85
Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Voraussetzung ist vielmehr, dass ein tatsächliches Geschehen zu beurteilen ist, das einem serienmäßig typisch gleich verlaufendem Ereignis entspricht und in seinen Wirkungen bestimmte typische Folgen auslöst oder umgekehrt bestimmte Folgen auf einen typischen Geschehensablauf hindeuten (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534). - BFH, 16.01.2007 - II S 18/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Eine Verletzung des klägerischen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) kann gegeben sein, wenn das FG das tatsächliche Vorbringen des Klägers nicht zur Kenntnis genommen oder es bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2007 II S 18/06, juris). - BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Anderes gilt dann, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige rechtserhebliche Vorschrift übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder wenn es sich bei den behaupteten Mängeln um offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 V B 184/05, juris).
- BFH, 22.05.2006 - X B 190/05
Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG entscheidend auf das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände ankommt und andere Erkenntnisse hierzu nicht vorliegen (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681). - BFH, 10.01.2007 - X B 113/06
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Auch kann § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt sein, wenn sich dem FG eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne Antrag eines Verfahrensbeteiligten hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, juris). - BFH, 23.01.2007 - VIII B 211/05
NZB: Rechtsfortbildung, Verhältnis KSt-Festsetzung - ESt-Festsetzung
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Denn ein Verstoß gegen die Grundsätze der Regeln der Beweiswürdigung (objektive Feststellungslast) begründet keinen Verfahrensmangel, sondern einen materiell-rechtlichen Fehler (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2007 VIII B 211/05, juris; vgl. hierzu unten bei 3.). - BFH, 26.07.2006 - V B 184/05
Grundsätzliche keine Revisionszulassung bei Rechtsanwendungsfehlern des FG
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Anderes gilt dann, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige rechtserhebliche Vorschrift übersehen hat (…BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder wenn es sich bei den behaupteten Mängeln um offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 V B 184/05, juris). - BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04
Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises
Auszug aus BFH, 26.03.2007 - X B 186/06
Denn Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 XI B 75/04, juris).
- BFH, 07.11.2007 - X R 19/07
Eingangsstempel als öffentliche Urkunde
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es wie im Streitfall (unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG) entscheidend auf das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände ankommt und andere Erkenntnisse hierzu nicht vorliegen (…Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681, und vom 26. März 2007 X B 186/06, juris). - BFH, 27.06.2007 - X B 73/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Drittaufwand
Ihr Vortrag, das FG sei zu Unrecht davon ausgegangen, die objektive Feststellungslast (Beweislast) sei von den Klägern zu tragen, belegt keinen Verfahrenverstoß, weil eine (angeblich) unzutreffende Anwendung der Regeln über die Feststellungslast einen materiell-rechtlichen Mangel begründet (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 X B 186/06, juris). - FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8077/20
Gesonderter Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach KStG zum 31.03.2007 …
Nicht ausreichend ist, dass von zwei verschiedenen Möglichkeiten die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BFH, Urteil vom 14. März 1989, VII R 75/85, BStBl. II 1989, 534; Beschluss vom 26. März 2007, X B 186/06).
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