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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.2006 - X B 187/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13672
BFH, 22.05.2006 - X B 187/05 (https://dejure.org/2006,13672)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2006 - X B 187/05 (https://dejure.org/2006,13672)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - X B 187/05 (https://dejure.org/2006,13672)
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  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht durch Nichterteilung eines Hinweises in Bezug auf Umfang, Art und Inhalt der vom Gericht verlangten nachprüfbaren Unterlagen - Richterlicher Hinweis zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust, so z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, zur Folge (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Die Hinweispflichten entfallen zwar auch bei fachkundig vertretenen Beteiligten nicht von vornherein (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit …

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Jedoch stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, …und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers, zumal in Formsachen, scheitern (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 187/05
    Jedoch stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (…BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - V B 98/06

    Erstellung ärztlicher Rentengutachten nicht umsatzsteuerfrei

    Das Unterlassen richterlicher Hinweise stellt bei Beteiligten, die wie der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten, wie etwa einen Rechtsanwalt, vertreten werden, regelmäßig keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (BFH-Beschluss vom 22. Mai 2006 X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 12/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtliches Gehör

    Diese Maßgabe ist zur Begrenzung des Umfangs der Prozessfürsorgepflicht bzw. der richterlichen Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO sinnentsprechend heranzuziehen (so in der Sache BFH-Beschluss vom 22. Mai 2006 X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten und ist der Verfahrensgegenstand auf der Grundlage feststehender Rechtsgrundsätze zu beurteilen, ist das Gericht unter Wahrung einer Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1507) nicht gehalten, darauf hinzuweisen, wie ein Beteiligter seinen Vortrag glaubhaft(er) gestalten könne (…BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III S 32/05 (PKH), BFH/NV 2006, 1131).

  • BFH, 12.02.2008 - XI B 201/06

    Hinweispflicht und Ermittlungspflicht des FG bei erstmaligen Zweifeln an der …

    Inhalt und Umfang der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles abhängig, von der Mitwirkung der Beteiligten und von deren individuellen Möglichkeiten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2006 X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507;… vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645).
  • FG Hessen, 25.11.2021 - 6 K 720/18

    Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung und fehlendem Beweis …

    Sie stützt sich gerade nicht auf zuvor nicht erörterte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte und gibt dem Rechtstreit insoweit keine Wendung, mit der ein kundiger Prozessbeteiligter selbst bei Berücksichtigung der Vielzahl der vertretbaren Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (z.B. BFH vom 22.05.2006 - X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507;… BFH vom 25.01.2008 - X B 179/06, BFH/NV 2008, 608;… BFH vom 21.10.2009 - X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
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