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Rechtsprechung
   BFH, 23.11.2004 - X B 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13265
BFH, 23.11.2004 - X B 19/04 (https://dejure.org/2004,13265)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2004 - X B 19/04 (https://dejure.org/2004,13265)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2004 - X B 19/04 (https://dejure.org/2004,13265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensfehlers in Gestalt eines Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als …

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Ein solcher Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246;… vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 68/03

    NZB: fehlerhafte Schätzung

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Ein solcher Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 144/99

    Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Letztlich rügt der Kläger somit eine fehlerhafte Beweiswürdigung, mit der ein Verfahrensfehler regelmäßig nicht begründet werden kann (Senatsbeschluss vom 18. März 2003 X B 144/99, BFH/NV 2003, 1048).
  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Keinen Verfahrensfehler enthält eine den Erwartungen des Klägers widersprechende Würdigung seines Vorbringens (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003, X B 22/02, juris STRE200351305).
  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 23.11.2004 - X B 19/04
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05

    Verfahrensmangel

    Auch wenn ein Vortrag nicht ausdrücklich in den Entscheidungsgründen gewürdigt wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das zur Kenntnis genommene Vorbringen auch bei der Urteilsfindung in die Würdigung miteinbezogen worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. November 2001 I B 169/00, BFH/NV 2002, 774; vom 23. November 2004 X B 19/04, juris;… vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209).
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