Rechtsprechung
| BFH, 06.11.2007 - X B 209/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.05.2007 - 2 K 4788/05
- BFH, 06.11.2007 - X B 209/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - X B 209/07
Eine Zulassung der Revision kommt auch insoweit nicht in Betracht, als die Kläger im Hinblick auf die kostenlose Nutzungsüberlassung eines Wohnteils die Abweichung von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) rügen. - BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - X B 209/07
Die Kläger haben es unterlassen, die Entscheidungserheblichkeit dieser Abweichung darzulegen, da das Finanzgericht (FG) die Klageabweisung auch darauf gestützt hat, dass die Voraussetzungen für eine Änderung der Versorgungsleistungen nicht gegeben waren (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BFH/NV 2006, 1003). - BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - X B 209/07
Die schlüssige Rüge, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt insbesondere den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern diese Tatsachen auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können und warum der im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus entsprechende Anträge gestellt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 II B 91/06, juris).
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Zudem sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837;… vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501;… vom 14. August 2007 X B 147/06, BFH/NV 2007, 2073;… vom 21. August 2007 X B 32/07, BFH/NV 2007, 2279; vom 6. November 2007 X B 209/07, BFH/NV 2008, 243;… vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603, und in BFH/NV 2008, 611). - BFH, 01.02.2010 - I B 118/09
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung …
Er kann insbesondere nicht als inhaltliche Auseinandersetzung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung angesehen werden, wie sie zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO erforderlich ist (dazu z.B. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 6. November 2007 X B 209/07, BFH/NV 2008, 243;… vom 26. Februar 2008 IX B 5/08, BFH/NV 2008, 1142;… vom 10. Juni 2008 I B 211/07, BFH/NV 2008, 1697, m.w.N.).
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