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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2012 - X B 209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46355
BFH, 13.12.2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • openjur.de

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG; Vertragsauslegung; schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge; Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen für die Übertragung eines Ertrag bringenden Vermögensgegenstandes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG nicht als Sonderausgaben abziehbar; keine Revisionszulassung durch fehlerhafte Vertragsauslegung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Soweit sich der Kläger gegen diese Vertragsauslegung wendet, rügt er die Verletzung materiellen Rechts, was eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2010 - X R 35/10

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG sind nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 2010 X R 35/10 (BFH/NV 2011, 782) ebenfalls auch (weiterhin) nicht als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (Senatsentscheidung vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 155/10

    Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (u.a. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Bei solchen Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Rn. 11 a) Soweit der Kläger der Ansicht ist, die Notarurkunde sei vom FG völlig ungeprüft geblieben, macht er einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend, der nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2006 - VI B 103/06

    NZB: Divergenz, Darlegungsanforderungen

  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § …

    Hieran fehlt es im Streitfall, in dem sich das FA letztlich nur gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Vertragsauslegung wendet (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Damit aber rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern eine nicht zur Zulassung der Revision führende Verletzung materiellen Rechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X B 56/08, Rz 4; vom 15. Dezember 2008 IX B 39/08, Rz 3;… in BFH/NV 2012, 774, Rz 5; vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722, juris, Rz 5).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Rn. 46 bb) Die Rüge eines derartigen Verfahrensmangels setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722;… vom 6. März 2013 X B 165/12, BFH/NV 2013, 954).
  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2 …

    Das kann nicht zur Revisionszulassung führen (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …

    Rn. 31 c) Aus denselben Gründen fehlt es an der Darlegung des behaupteten Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten, der nach der Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921), aber als Rüge verstanden werden kann, dass das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer …

    Rn. 21 bb) Die Rüge eines derartigen Verfahrensmangels setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722;… vom 6. März 2013 X B 165/12, BFH/NV 2013, 954).
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