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Rechtsprechung
   BFH, 09.10.2013 - X B 239/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31552
BFH, 09.10.2013 - X B 239/12 (https://dejure.org/2013,31552)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2013 - X B 239/12 (https://dejure.org/2013,31552)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - X B 239/12 (https://dejure.org/2013,31552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG - Verwaltungsakt - Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG; Verwaltungsakt; Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, BGB § 133, AO § 118 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG - Verwaltungsakt - Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG - Verwaltungsakt - Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 133 BGB, § 118 S 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG - Verwaltungsakt - Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwaltungsaktqualität von Ausführungen der Finanzbehörde im Erläuterungsteil eines Einkommensteuerbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei materiellrechtlichen Fehlern; fehlerhafte Auslegung einer behördlichen Äußerung kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (26)

  • BFH, 09.04.2008 - II R 31/06

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Freistellungsbescheid - Definition: …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Rn. 8 bb) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, die auch von den Klägern in ihrer Beschwerdeschrift angeführt wird, entschieden, dass es für die Prüfung, ob die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, darauf ankommt, ob für den Adressaten aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt sei (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435, …und vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Es reicht aus, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1435, m.w.N.).

  • BFH, 22.10.1986 - I R 254/83

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung - …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Rn. 8 bb) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, die auch von den Klägern in ihrer Beschwerdeschrift angeführt wird, entschieden, dass es für die Prüfung, ob die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, darauf ankommt, ob für den Adressaten aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt sei (…BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435, und vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Auch kann dem Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung indizielle Bedeutung gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zukommen, ohne dass allerdings bereits allein dadurch der Regelungscharakter genommen wird (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 10, und vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).

  • BFH, 19.07.2005 - VI B 4/05

    Fahrtenbuch, Aufforderung zum Führen eines solchen; VA

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Die Kläger nennen zwar die Entscheidungen des BFH vom 27. Januar 1972 IV R 157/71 (BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465), vom 20. Dezember 2002 VII B 67/02 (…BFH/NV 2003, 444) sowie vom 19. Juli 2005 VI B 4/05 (BFH/NV 2005, 1755), räumen aber gleichzeitig ein, dass diesen ein unterschiedlicher Sachverhalt zugrunde liegt, so dass es bereits nach ihrem eigenen Vorbringen an einer Vergleichbarkeit fehlt.
  • BFH, 20.12.2002 - VII B 67/02

    Aufrechnung; Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Die Kläger nennen zwar die Entscheidungen des BFH vom 27. Januar 1972 IV R 157/71 (BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465), vom 20. Dezember 2002 VII B 67/02 (BFH/NV 2003, 444) sowie vom 19. Juli 2005 VI B 4/05 (…BFH/NV 2005, 1755), räumen aber gleichzeitig ein, dass diesen ein unterschiedlicher Sachverhalt zugrunde liegt, so dass es bereits nach ihrem eigenen Vorbringen an einer Vergleichbarkeit fehlt.
  • BFH, 27.01.1972 - IV R 157/71

    Äußerung der Rechtsauffassung - Veranlagung des laufenden Jahres - …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Die Kläger nennen zwar die Entscheidungen des BFH vom 27. Januar 1972 IV R 157/71 (BFHE 105, 1, BStBl II 1972, 465), vom 20. Dezember 2002 VII B 67/02 (…BFH/NV 2003, 444) sowie vom 19. Juli 2005 VI B 4/05 (…BFH/NV 2005, 1755), räumen aber gleichzeitig ein, dass diesen ein unterschiedlicher Sachverhalt zugrunde liegt, so dass es bereits nach ihrem eigenen Vorbringen an einer Vergleichbarkeit fehlt.
  • FG München, 28.09.2004 - 2 K 2951/03

    Beschwer durch einen Erläuterungstext im Einkommensteuerbescheid; Beschwer durch …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Rn. 20 Dem Urteil des FG München vom 28. September 2004 2 K 2951/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 294) liegt ebenfalls kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Auch kann dem Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung indizielle Bedeutung gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zukommen, ohne dass allerdings bereits allein dadurch der Regelungscharakter genommen wird (…BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 10, und vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Diese Voraussetzung kann dann vorliegen, wenn das Urteil auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BFH-Urteil vom 11. Mai 1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
    Für diesen Zulassungsgrund gilt ebenso wie für den der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, dass es sich um eine klärungsbedürftige und im Streitfall klärbare Rechtsfrage handeln muss (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung - …

  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

  • BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05

    Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 14.01.2010 - VIII B 104/09

    Einzelfallentscheidung hinsichtlich Treu und Glauben - Keine Anwendung des § 127 …

  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen …

  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer …

  • BFH, 17.06.2009 - II B 33/08

    Wirksame Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung durch Einlegen in den …

  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …

  • BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10

    Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der …

  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung - …

  • BFH, 12.02.2009 - VII B 82/08

    Fragen zum energiesteuerrechtlichen Anlagenbegriff und zum Grundsatz von Treu und …

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 338/05

    NZB: Auslegung von § 143 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG; Rechtsschutzbedürfnis bei …

  • BFH, 13.10.2011 - IX B 99/11

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an …

  • BFH, 25.07.2005 - X B 131/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; nachgeschobene Begründung

  • BFH, 13.01.1999 - XI B 80/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2016 - 9 LB 193/15

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungsmitteilung; Auslegung einer …

    Es genügt, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (…vgl. BFH, Urteile vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 12;… vom 9.4.2008, a.a.O., Rn. 13; Beschluss vom 9.10.2013 - X B 239/12 - juris Rn. 8 f.).

    Rn. 39 Die Auslegung hat unter Berücksichtigung aller dem Erklärungsempfänger objektiv erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben zu erfolgen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.9.2010, a.a.O., Rn. 36; vgl. auch BFH…, Urteil vom 16.2.1990 - VI R 40/86 - juris Rn. 23; Beschluss vom 9.10.2013, a.a.O., Rn. 9).

    Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten der Steuerbehörde (BFH…, Urteil vom 16.2.1990, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 9.10.2013, a.a.O., Rn. 9;… Rüsken, in: Klein, a.a.O., § 155 Rn. 4;… Seer, in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 155 Rn. 7).

    Dem Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung kommt aber allenfalls eine indizielle Bedeutung gegen das Vorliegen eines Verwaltungsakts zu, ohne dass bereits allein dadurch der Regelungscharakter genommen würde (vgl. BFH…, Urteil vom 19.5.2004 - III R 18/02 - juris Rn. 30; Beschluss vom 9.10.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 …

    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das FG stellen (…soweit es nicht um die Frage geht, ob das FG zu Recht durch ein Prozessurteil entschieden hat, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. September 2013 I B 79/13, BFH/NV 2014, 161, …und vom 16. Oktober 2013 IX B 73/13, BFH/NV 2014, 178) keine Verfahrensmängel, sondern materiell-rechtliche Fehler dar (BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …

    Rn. 28 3. Mit seiner Kritik an der Vorentscheidung hat der Kläger nicht geltend gemacht, dass dieser ein Fehler von so erheblichem Gewicht anhafte, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könne und die Revision deshalb ausnahmsweise nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen wäre (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 1640; vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2014 - X B 38/14

    Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere …

    Rn. 14 Aber selbst wenn man die Rechtsfrage zugunsten der Kläger dahingehend umformulieren würde, dass sie die Klärung der abstrakten Rechtsfrage begehren, unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO --insbesondere das Merkmal der "Regelung"-- anzunehmen sei, würde es im Hinblick auf die hierzu bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung jedenfalls an der Klärungsbedürftigkeit dieser Frage fehlen (vgl. hierzu ausführlich --und unter umfassender Heranziehung der vorhandenen Rechtsprechung-- den zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, unter 1.b).

    Im Übrigen haben sich die Kläger weder mit der umfangreichen bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage noch mit dem einschlägigen Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 65 auseinandergesetzt.

  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4571/10

    Abgrenzung von unternehmerischer zu nichtselbständiger Tätigkeit; …

    Dass das FA dem Kl. eine verbindliche Zusage (zu den Anforderungen an Form und Inhalt einer verbindlichen Zusage vgl. BFH, Beschluss vom 09.10.2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65) des Inhalts erteilt hat, dass seine Leistungen an den Verein xxx e.V. bzw. dessen Untergliederungen steuerfrei seien, hat der Kl. nicht hinreichend substantiiert dargetan.
  • FG Schleswig-Holstein, 03.06.2025 - 3 K 47/23

    Kein allgemeiner Vertrauensschutz im Hinblick auf Grunderwerbsteuer nach …

    Denn die Klägerin durfte diese Äußerung des Beklagten nach den ihr bekannten Umständen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben als Verwaltungsakt verstehen (…vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 - II R 31/06 -, BFH/NV 2008, 1435; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2013 - X B 239/12 -, BFH/NV 2014, 65).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der BFH in seiner Rechtsprechung zwar vertritt, dass allein das Vorliegen einer Rechtsbehelfsbelehrung dem Bescheid keine Verwaltungsaktqualität verleiht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1987 - VII R 45/83 -, BFHE 149, 280, BStBl II 1987, 504), nichtsdestotrotz kann die äußere Form ein beachtenswertes Indiz sein (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2013 - X B 239/12 -, a.a.O.).

  • BFH, 06.07.2015 - III B 168/14

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren …

    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des erstinstanzlichen Gerichts vermögen die Zulassung der Revision indes grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2014 - X B 95/13

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden …

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler, reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2015 V B 23/15, BFH/NV 2016, 53, Rz 5;… vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, Rz 9; vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 13;… vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, Rz 3).
  • BFH, 07.10.2015 - V B 152/14

    Zu den Anforderungen an die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

    (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 5;… vom 22. April 2013 IX B 33/13, BFH/NV 2013, 1419, Rz 3).
  • BFH, 22.05.2014 - III B 73/13

    Keine Entscheidungserheblichkeit einer sich nur im Verfahren der einheitlichen …

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