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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.2014 - X B 244/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17743
BFH, 30.04.2014 - X B 244/13 (https://dejure.org/2014,17743)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2014 - X B 244/13 (https://dejure.org/2014,17743)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2014 - X B 244/13 (https://dejure.org/2014,17743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der Steuererklärung

  • openjur.de

    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der Steuererklärung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 91, AO § 126 Abs 1 Nr 3, AO § 126 Abs 3
    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der Steuererklärung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der Steuererklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 AO, § 126 Abs 1 Nr 3 AO, § 126 Abs 3 AO
    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der Steuererklärung

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene steuerliche Anerkennung von Zuwendungen an politische Parteien mangels grundsätzlicher Bedeutung; Rechtsfolgen der generellen Nichtbeachtung von Verfahrensfehler durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Heilung des Verfahrensfehlers bei unterbliebener Anhörung durch Hinweis im Steuerbescheid auf Abweichung von der Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Anhöhrung oder …

    Auszug aus BFH, 30.04.2014 - X B 244/13
    Hierzu hat es die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen zitiert (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601, …und vom 6. Dezember 1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561).
  • BFH, 06.12.1988 - IX R 158/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 30.04.2014 - X B 244/13
    Hierzu hat es die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen zitiert (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601, und vom 6. Dezember 1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18

    Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater - …

    Rn. 84 Da das Finanzamt beim Erlass des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 10.06.2015 nicht von den Angaben in der Erbschaftsteuererklärung abgewichen ist - etwaige Einkommensteuernachzahlungen beim zuständigen Finanzamt X waren in der Erbschaftsteuererklärung von der Kanzlei G nicht thematisiert worden - liegt auch keine unterlassene erforderliche Anhörung durch den Beklagten nach § 91 AO vor, die eine Versäumung der Einspruchsfrist nach § 126 Abs. 3 AO rechtfertigen könnte (s. BFH-Beschluss vom 30.04.2014 X B 244/13, BFH/NV 2014, 1350).
  • FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 971/15

    Änderung der Einkommensteuerfestsetzung wegen weiterer Werbungskosten aus …

    Für den Streitfall ist daher festzustellen, dass der ursächliche Zusammenhang der Fristsäumnis mit der unterbliebenen Anhörung nicht durch die im Steuerbescheid erfolgte Begründung überlagert wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 06.12.1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561 und BFH-Beschluss vom 30.04.2014 X B 244/13, BFH/NV 2014, 1350).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 941/18

    Inhaltsgleich zu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.11.2019 7 K 940/18 - …

    Rn. 84 Da das Finanzamt beim Erlass des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 10.06.2015 nicht von den Angaben in der Erbschaftsteuererklärung abgewichen ist - etwaige Einkommensteuernachzahlungen beim zuständigen Finanzamt X waren in der Erbschaftsteuererklärung von der Kanzlei G nicht thematisiert worden - liegt auch keine unterlassene erforderliche Anhörung durch den Beklagten nach § 91 AO vor, die eine Versäumung der Einspruchsfrist nach § 126 Abs. 3 AO rechtfertigen könnte (s. BFH-Beschluss vom 30.04.2014 X B 244/13, BFH/NV 2014, 1350).
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