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Rechtsprechung
   BFH, 08.06.2011 - X B 245/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18267
BFH, 08.06.2011 - X B 245/10 (https://dejure.org/2011,18267)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - X B 245/10 (https://dejure.org/2011,18267)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - X B 245/10 (https://dejure.org/2011,18267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • openjur.de

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
    Möglichkeit der Überprüfung der Grundsätze der Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung durch den BFH bei der Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines …

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).
  • BFH, 20.08.2010 - VIII B 30/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
    Die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind aber revisionsrechtlich dem materiellen Recht zugeordnet und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 2010 VIII B 30/09, BFH/NV 2010, 2233).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 95/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs - Verfahrensverstoß - …

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss der Kläger darlegen, inwiefern ihm das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Gehörs noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, den Verfahrensverstoß vor dem FG zu rügen und inwiefern sein unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen lassen können (z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 2000 IV B 154/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.04.2025 - V B 7/24

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

    Ebenso darf das FG seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.06.2011 - X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, Rz 7;… vom 19.01.2012 - IV B 3/10, BFH/NV 2012, 740, Rz 3;… vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).
  • BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß …

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710).
  • BFH, 28.11.2025 - V B 46/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Die Vorschrift ist verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 24;… BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, Rz 8;… vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624, Rz 3;… vom 27.07.2020 - V B 78/18, BFH/NV 2020, 1091, Rz 3) oder das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.06.2011 - X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, Rz 7;… vom 19.01.2012 - IV B 3/10, BFH/NV 2012, 740, Rz 3;… vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).
  • BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10

    Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, und vom 9. November 2011 IV B 130/10, juris).
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