Rechtsprechung
| BFH, 13.08.2020 - X B 26/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, AO § 129, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 129 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten - IWW
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Gehörsverstoß durch Verletzung der Beachtungspflicht
- Betriebs-Berater
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; AO § 129
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten - rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1 ; AO § 129
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten - datenbank.nwb.de
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das vom Gericht nicht beachtete rechtliche Vorbringen eines Beteiligten
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.12.2019 - 1 K 1235/19
- BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.08.2012 - X R 23/10
Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine …
Auszug aus BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
Die Frage, zu welchem konkreten, die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindernden Betrag die gesetzliche vorgegebene Berechnungsweise der Höhe des abziehbaren Betrags führen würde, war der Disposition der Beteiligten hingegen entzogen, weil sich dieser Betrag aus der Anwendung der zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt (zur Unzulässigkeit einer --vom FG wohl letztlich unterstellten-- tatsächlichen Verständigung über Rechtsfragen vgl. Senatsurteil vom 22.08.2012 - X R 23/10, BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76, Rz 33). - BFH, 16.01.2013 - II R 66/11
Unmittelbarer Gesellschafterwechsel bei Übertragung der Beteiligung an einer …
Auszug aus BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
§ 351 Abs. 1 AO bewirkt in diesen Fällen keine Einschränkung der Änderungsbefugnis (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 11.03.1999 - V B 24/99, BFHE 188, 128, BStBl II 1999, 335, unter II.1.a, und vom 16.01.2013 - II R 66/11, BFHE 240, 191, BStBl II 2014, 266, Rz 15). - BFH, 13.03.2015 - X B 138/14
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern überhaupt nicht berücksichtigt (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 13.03.2015 - X B 138/14, BFH/NV 2015, 982, Rz 24, m.w.N.). - BFH, 11.03.1999 - V B 24/99
Umsatzsteuer-Änderungsbescheid: Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
§ 351 Abs. 1 AO bewirkt in diesen Fällen keine Einschränkung der Änderungsbefugnis (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 11.03.1999 - V B 24/99, BFHE 188, 128, BStBl II 1999, 335, unter II.1.a, und vom 16.01.2013 - II R 66/11, BFHE 240, 191, BStBl II 2014, 266, Rz 15).
- BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis …
Rn. 18 a) Daran ist richtig, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs --in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht-- auch dann verletzt ist, wenn das FG Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten zu entscheidungserheblichen Fragen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung zieht (näher s. Senatsbeschluss vom 13.08.2020 - X B 26/20, BFH/NV 2021, 201, Rz 19, m.w.N.). - BFH, 26.09.2024 - X B 28/24
Gehörsverletzung bei Übergehen des Kerns des Vorbringens eines Beteiligten
So kann es sich verhalten, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13, Monatsschrift für Deutsches Recht 2013, 1113, Rz 14 f. und vom 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2021, 50, Rz 14; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125, Rz 11 und vom 23.04.2024 - VIII ZR 35/23, NJW 2024, 2393, Rz 12; Senatsbeschluss vom 13.08.2020 - X B 26/20, BFH/NV 2021, 201, Rz 19 f., alle m.w.N.).
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