Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1995 - X B 335/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verjährungsfristen der Festsetzung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.06.1988 - X B 41/88
Zeugenbeweis - Ordnungsgeld
Auszug aus BFH, 26.05.1995 - X B 335/94
Der erkennende Senat hob den FG-Beschluß auf und verwies die Sache an das FG zurück (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Juni 1988 X B 41/88, BFHE 153, 310, BStBl II 1988, 838). - BFH, 06.08.1990 - X B 116/90
Anforderungen an eine Ermessensausübung bezüglich der Frage nach den Gründen für …
Auszug aus BFH, 26.05.1995 - X B 335/94
Der erkennende Senat hob auch diese Entscheidung auf und verwies die Sache erneut an das FG zurück (BFH-Beschluß vom 6. August 1990 X B 116/90, BFH/NV 1991, 255): Es sei dem Vorbringen des Beschwerdeführers nachzugehen, daß er lediglich wegen eines Büroversehens nicht zum Termin erschienen sei; sollte dies zutreffen, sei die Annahme eines höheren Verschuldensgrades nicht gerechtfertigt.
- BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: …
Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7;… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04
Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Diese Annahme erfordert weder eine § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG entsprechende zusätzliche Regelung noch muß dafür diesen Vorschriften ein allgemeiner, auf Art. 9 EGStGB zu übertragender Rechtsgedanke entnommen werden (dafür BFH, Beschl. v. 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 hinsichtlich eines gegen einen Zeugen nach § 380 ZPO festgesetzten Ordnungsgeldes). - KG, 29.11.2011 - 5 W 258/11
Ordnungsmittelverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen ein tituliertes …
Diese Annahme erfordert weder eine § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG entsprechende zusätzliche Regelung noch muß dafür diesen Vorschriften ein allgemeiner, auf Art. 9 EGStGB zu übertragender Rechtsgedanke entnommen werden (dafür BFH, Beschl. v. 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 hinsichtlich eines gegen einen Zeugen nach § 380 ZPO festgesetzten Ordnungsgeldes).Rn. 25 Dem unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BFH (Beschluss vom 26. Mai 1995, X B 335/94) vertretenen Standpunkt der Gläubigerin, aus § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG ergebe sich ein allgemeiner Grundsatz, der bezogen auf das vorliegende Zwangsvollstreckungsverfahren besage, dass die Verfolgungsverjährung nicht vor dem Zeitpunkt ablaufe, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, sofern auf den Ordnungsmittelantrag überhaupt eine Entscheidung im ersten Rechtszug ergangen ist, ist nicht zu folgen.
- FG Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 14 K 498/91
Finanzgerichtsordnung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Für die im Rahmen der Ermessensprüfung zu berücksichtigende Bedeutung der Streitsache kommt es nicht allein auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens an (vgl. Beschluß des BFH vom 26. Mai 1995 - X B 335/94 , BFH/NV 1995, 1004 a.E.).
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