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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.2013 - X B 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20627
BFH, 12.06.2013 - X B 37/12 (https://dejure.org/2013,20627)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2013 - X B 37/12 (https://dejure.org/2013,20627)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - X B 37/12 (https://dejure.org/2013,20627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag; Zurückverweisung wegen Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 90 Abs 1, FGO § 90 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 4, GG Art 103 Abs 1
    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 4 FGO
    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag - Zurückverweisung wegen Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 90 Abs. 1 S. 1
    Rechtsfehlerhaftigkeit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem Festhalten an Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Beurteilung der Rechtsfehlerhaftigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.01.2006 - XI B 176/04

    Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 37/12
    Jedenfalls fehlt es in einem solchen Fall daran, dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 9. Januar 2006 XI B 176/04, BFH/NV 2006, 1105, und vom 31. August 2010 VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126).

    Diese die Durchführung einer mündlichen Verhandlung betreffende Prozesserklärung kann nicht zugleich als Erklärung ausgelegt werden, auf die beantragte Beweisaufnahme werde verzichtet (zur Befugnis des BFH das Vorliegen einer eindeutigen Verzichtserklärung eigenständig zu prüfen, vgl. z.B. Beschluss in BFH/NV 2006, 1105).

  • BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Beweiserhebung, Verzicht auf mündliche …

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 37/12
    Rn. 11 Da eine solche Zeugenvernehmung aber notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen ist, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725), enthält der klägerische Vortrag zugleich die Rüge, das FG habe trotz des erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung nicht im schriftlichen Verfahren entscheiden dürfen.

    Rn. 12 Dem steht nicht entgegen, dass der BFH die Erklärung, auf mündliche Verhandlung werde verzichtet, zugleich als Verzicht auf eine zu einem früheren Zeitpunkt beantragte Beweiserhebung wertet (…BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884;… vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; in BFH/NV 2007, 725;… vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, …und vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100).

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der …

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 37/12
    Jedenfalls fehlt es in einem solchen Fall daran, dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt worden ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 9. Januar 2006 XI B 176/04, BFH/NV 2006, 1105, und vom 31. August 2010 VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126).
  • BFH, 21.05.2014 - III B 3/14

    Anforderungen an einen wirksamen Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Als Prozesshandlung muss der Verzicht nach ständiger Rechtsprechung des BFH ausdrücklich, klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (…s. etwa Beschlüsse vom 9. Januar 2006 XI B 176/04, BFH/NV 2006, 1105, und vom 12. Juni 2013 X B 37/12, BFH/NV 2013, 1592;… Senatsurteil vom 2. März 1990 III R 123/86, BFH/NV 1990, 793;… ebenso Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 90 Rz 9).
  • FG Sachsen, 16.11.2023 - 4 K 1013/20

    Geltendmachung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG im Zusammenhang mit der …

    In dem später erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Schriftsatz vom 21.05.2021 liegt ein Verzicht auf die zu einem früheren Zeitpunkt - mit Schriftsatz vom 18.03.2021 - beantragte Beweiserhebung (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2013 X B 37/12 BFH/NV 2013, 1529, Rn. 12 m.w.N.;… Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 90 Rn. 10).
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