Rechtsprechung
| BFH, 04.07.2006 - X B 4/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Darlegungen zu den Zulassungsgründen nach Ablauf der Beschwerdefrist ist nicht zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 05.12.2005 - 1 K 2757/05
- BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, …und vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 128 Rz 9). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Schließlich dient dieses Verfahren typischerweise nur einer vorläufigen Standortbestimmung, die sich infolge anderer oder besserer späterer Erkenntnisse bei der endgültigen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) als korrekturbedürftig erweisen kann (vgl. im Übrigen auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1959 1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215), so dass in dieser Vorgehensweise für sich gesehen keine Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gesehen werden kann. - BFH, 28.05.2003 - III B 87/02
NZB: Befangenheitsgesuch
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, und vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 128 Rz 9).
- BFH, 16.04.2002 - X B 102/01
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
In diesem Fall muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus den gegensätzlichen Entscheidungen herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42). - BFH, 17.05.1995 - X R 55/94
Ablehnung des Richters - Revision
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Sie ist im Gegenteil Ausdruck dafür, dass das FG deren Vorbringen bis zur mündlichen Verhandlung sorgfältig zur Kenntnis genommen und verarbeitet hat (ausführlich Senatsurteil vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604). - BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
Präklusionsfrist des § 79b Abs. 3 FGO
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 4/06
Spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038).
- BFH, 20.08.2014 - VII B 32/14
Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein …
Schließlich dient dieses Verfahren typischerweise nur einer vorläufigen Standortbestimmung, die sich infolge anderer oder besserer späterer Erkenntnisse bei der endgültigen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) als korrekturbedürftig erweisen kann (vgl. im Übrigen auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1959 1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215), so dass in dieser Vorgehensweise keine Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gesehen werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2006 X B 4/06, BFH/NV 2006, 1867). - BFH, 13.03.2007 - I B 97/06
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge; Darlegung einer …
Jedoch gehört zu der von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderten Darlegung einer solchen Abweichung, dass der Beschwerdeführer einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz aus der Divergenzentscheidung in einer Weise gegenüberstellt, welche die Abweichung erkennen lässt (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2006 X B 4/06, BFH/NV 2006, 1867).
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