Rechtsprechung
| BFH, 19.09.2012 - X B 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
NZB: Sachaufklärungsmängel
- openjur.de
NZB: Sachaufklärungsmängel
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 295
NZB: Sachaufklärungsmängel - rechtsinformationen.bund.de
NZB: Sachaufklärungsmängel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO
NZB: Sachaufklärungsmängel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung eines Sachaufklärungsmangels - datenbank.nwb.de
Falsche Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund; Verzicht auf das Rügerecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung eines Sachaufklärungsmangels
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 09.02.2011 - 3 K 287/10
- BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.08.2010 - X B 198/09
Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision - …
Auszug aus BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Anders kann es sich lediglich verhalten, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, …sowie vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709). - BFH, 23.02.2012 - X B 91/11
Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und …
Auszug aus BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Das Rügerecht geht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.). - BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit …
Auszug aus BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Anders kann es sich lediglich verhalten, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, sowie vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709). - BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04
Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat
Auszug aus BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Wenn der ordnungsgemäß geladene Beteiligte zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, verzichtet er auf die Wahrnehmung seiner diesbezüglichen Rechte (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576). - BFH, 23.10.2006 - I B 173/05
NZB: Rüge mangelnder Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 19.09.2012 - X B 40/11
Rn. 13 Zur Darlegung eines Sachaufklärungsmangels gehören Ausführungen, dass entweder der Mangel gegenüber dem FG erfolglos gerügt wurde oder welche Aufklärungsmaßnahme sich dem FG aus welchen Gründen auch ohne ausdrückliche Rüge aufdrängen musste (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2006 I B 173/05, BFH/NV 2007, 724).
- BFH, 05.09.2013 - XI R 26/12
Kindergeldberechtigung eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen nach § 62 …
Das Rügerecht geht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150; vom 19. September 2012 X B 40/11, BFH/NV 2013, 941, m.w.N.).Rn. 23 bb) Wer --wie der Kläger im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, obwohl dem Prozessbevollmächtigten, der zudem ohne Angaben von Gründen sein Ausbleiben im Termin angekündigt hatte, die Ladung mit Wirkung für und gegen den Kläger nach § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO ordnungsgemäß zugestellt worden war (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665;… vom 20. September 2012 X S 26/12 (PKH), BFH/NV 2013, 69), verzichtet auf die Wahrnehmung seiner diesbezüglichen Rechte (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576; in BFH/NV 2013, 941, jeweils m.w.N.).
- BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein fachkundig vertretener Beteiligter das Übergehen eines Beweisantrages im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auch dann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (…BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3., und vom 19.09.2012 - X B 40/11, Rz 16; BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, Rz 23). - BFH, 20.10.2025 - X B 44/24
Übergehen eines Beweisantrags; Verlust des Rügerechts
Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift sei, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten könne (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), habe die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --zum Beispiel auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (…BFH-Beschluss vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3.;… s.a. BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, BFH/NV 2014, 313, Rz 23; Senatsbeschluss vom 19.09.2012 - X B 40/11, BFH/NV 2013, 941, Rz 16;… BFH-Beschlüsse vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 18, …und vom 20.10.2022 - VI B 33/22, BFH/NV 2023, 41, Rz 5).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".