Rechtsprechung
| BFH, 06.11.1997 - X B 46/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u. a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66;… BFH- Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Denn die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen (…BFH-Beschluß vom 30. Mai 1996 V B 103/95, BFH/NV 1996, 910; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1995 9 B 710/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1996, 108; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 67, m. w. N. der Rechtsprechung). - BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90
Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Die Rüge muß aus dem Sitzungsprotokoll oder aus dem angefochtenen Urteil ersichtlich sein; andernfalls muß vorgetragen werden, daß eine Berichtigung des Protokolls beantragt worden ist (BFH- Entscheidungen vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).
- BFH, 04.03.1992 - II B 201/91
Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Die Rüge muß aus dem Sitzungsprotokoll oder aus dem angefochtenen Urteil ersichtlich sein; andernfalls muß vorgetragen werden, daß eine Berichtigung des Protokolls beantragt worden ist (BFH- Entscheidungen vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764). - BFH, 12.09.1996 - X B 76/96
Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, das FG hätte falsche Beweisregeln angewendet (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246). - BFH, 26.02.1975 - II R 120/73
Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Der Kläger muß u. a. darlegen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443). - BFH, 14.01.1981 - I R 133/79
Fristsetzung - Bezeichnung von Beweismitteln - Aufklärungsbedürftige Tatsache - …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Der Kläger muß u. a. darlegen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443). - BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u. a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; BFH- Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397). - BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92
Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß indes dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 228, m. w. N.). - BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747). - BFH, 30.05.1996 - V B 103/95
Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Mit Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils und gegen die Beweiswürdigung des FG können die Kläger im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602;… vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoss gegen den klaren Inhalt der Akten).
- BFH, 22.03.1999 - X B 142/98
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten
Mit Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils und gegen die Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602;… vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331).Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt läßt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
Wird wie vorliegend die mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, muß der Beschwerdeführer darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und in BFH/NV 1998, 602, 603, unter 4.).
- BFH, 18.12.1998 - X B 95/98
NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung
Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger in diesem Verfahren nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 28, m.w.N.).Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt läßt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
Wird wie vorliegend die mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, muß der Beschwerdeführer darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; in BFH/NV 1998, 602, 603, unter 4.).
- BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit - …
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten). - BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten). - BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
Sie kann ausnahmsweise verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachgekommen ist oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache außer Acht gelassen hat bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgegangen ist (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten). - BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98
Beweiswürdigung; Verfahrensfehler
Ein solcher Verstoß ist indessen nach ständiger Finanzrechtsprechung nur dann ein Zulassungsgrund, wenn der Verstoß zugleich einen Verfahrensfehler darstellt (…ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099; vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602;… vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45; vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503;… Beermann in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 156). - BFH, 24.10.2006 - VIII B 189/05
Substantiierter Beweisantrag
Damit kann die Revisionszulassung aber nicht gerechtfertigt werden (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, …und vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7). - BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (…BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76;… Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27). - BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97
Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Mit Einwänden gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger in diesem Verfahren nicht gehört werden (BFH-Beschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, 603). - BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
Gewerblicher Grundstückshandel; Gesellschafter-/Gesellschafts- ebene
- BFH, 16.05.2006 - VIII B 148/05
Verfahrensrüge wegen unterlassener Zeugenvernehmung
- BFH, 30.06.1998 - X B 10/98
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
- BFH, 28.10.1998 - X B 33/97
Beschwerde - Begründung - Beweiswürdigung - Rechtliches Gehör - …
- BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts
- BFH, 28.05.1998 - X B 87/97
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".