Rechtsprechung
| BFH, 17.03.2010 - X B 51/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts - rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Getrennt lebende Ehegatten als nahe Angehörige hinsichtlich der Berücksichtigung von aufzuwendenden Anschaffungskosten; Anwendbarkeit der Grundsätze des Fremdvergleichs bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten hinsichtlich des Verkaufs eines Grundstücks an den ...
- datenbank.nwb.de
Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Getrennt lebende Ehegatten als nahe Angehörige hinsichtlich der Berücksichtigung von aufzuwendenden Anschaffungskosten; Anwendbarkeit der Grundsätze des Fremdvergleichs bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten hinsichtlich des Verkaufs eines Grundstücks an den ...
Verfahrensgang
- FG München, 03.03.2009 - 10 K 818/06
- BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Kaufvertrag zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 12 f) Eine Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01 (BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Entscheidungen nicht zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind.Im Urteil in BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243 hatte der BFH nicht darüber zu befinden, ob eine ersparte Vorfälligkeitsentschädigung die vereinbarte Gegenleistung erhöht.
- BFH, 05.07.1979 - IV R 27/76
Zur einkommensteuerrechtlichen "Anerkennung" einer Familien-GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 9 c) Es kann dahinstehen, ob der Kläger die behauptete Abweichung durch das Gegenüberstellen einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und einer --mit Aktenzeichen und Fundstelle zutreffend bezeichneten-- Divergenzentscheidung (hier: BFH-Urteil vom 5. Juli 1979 IV R 27/76, BFHE 128, 375, BStBl II 1979, 670) andererseits deutlich gemacht hat.Zutreffend weist das FA darauf hin, dass die Entscheidung in BFHE 128, 375, BStBl II 1979, 670 die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Familien-GmbH & Co KG betrifft und keine Relevanz für den Streitfall des Klägers ersichtlich ist.
- BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95
Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 7 a) Eine Divergenz zum BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 IX R 83/95 (BFHE 190, 82) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die getrennt lebende Ehefrau des Klägers nicht Miteigentümerin des vom Kläger veräußerten Grundstücks war.
- BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97
Teilwert bei Betriebseröffnung
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 13 g) Entgegen der Auffassung des Klägers vermag der beschließende Senat auch nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von der Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung der aufzuwendenden Anschaffungsnebenkosten (z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BFHE 188, 386, BStBl II 2004, 639) abgewichen sein soll. - BFH, 22.01.2008 - X B 185/07
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, der grundsätzlichen Bedeutung und …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Im Übrigen wurde auch in diesem Schriftsatz nicht vorgetragen, warum der Kläger, der auch im finanzgerichtlichen Verfahren durch seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, sich die Beweiserhebung dem FG gleichwohl ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603). - BFH, 24.01.2008 - X B 87/07
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Bei der weiteren Frage, ob bei der Prüfung der Gesamtumstände beim Fremdvergleich bei Verkauf eines Grundstücks unter Angehörigen die absolute Höhe des Betrages bzw. eine relative Abweichung von ca. 16, 5 % vom nachträglich ermittelten Teilwert ausreichend zur Verneinung der Gleichwertigkeit der Leistungen sei, ohne dass es auf den weiteren Vertragsinhalt (Haftungsübernahme) ankomme, oder ob die Vermutung der Ungleichwertigkeit jedenfalls bereits dann entkräftet sei, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen haben und subjektiv davon ausgegangen seien, dass die Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses in etwa wertgleich seien, hat der Kläger nicht dargelegt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung dieser Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 X B 87/07, BFH/NV 2008, 605). - BFH, 24.09.2008 - I B 58/08
Darlegung von Gründen für Revisionszulassung - Voraussetzungen für Pflicht zur …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Auf diese Weise kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschluss vom 24. September 2008 I B 58/08, BFH/NV 2009, 176). - BFH, 11.10.2000 - IX B 54/00
Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 8 b) Auch eine Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil vom 18. Juni 1996 IX R 46/95 (…BFH/NV 1997, 184) bzw. dem BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2000 IX B 54/00 (BFH/NV 2001, 438) liegt nicht vor. - FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
Entnahme einer Eigentumswohnung aus dem Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 11 e) Mit seinen Ausführungen zum 5. Rechtssatz des FG (Bodenwert) stellt der Kläger nicht zwei einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E,G (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1302) andererseits gegenüber, sondern bringt im Ergebnis vor, das FG-Urteil sei unrichtig. - BFH, 18.06.1996 - IX R 46/95
Fehlende Entscheidungsgründe als wesentlicher Verfahrensmangel für die Zulassung …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Rn. 8 b) Auch eine Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil vom 18. Juni 1996 IX R 46/95 (BFH/NV 1997, 184) bzw. dem BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2000 IX B 54/00 (…BFH/NV 2001, 438) liegt nicht vor.
- BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - …
Beide Zulassungsgründe setzen eine klärungsbedürftige und im Revisionsverfahren klärbare Rechtsfrage voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12
Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender …
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 III R 71/09, BFH/NV 2010, 1291, m.w.N.; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 60 FGO Rz 43;… Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 60 Rz 23; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Rz 19). - BFH, 05.11.2014 - X B 223/13
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten …
Die Rüge solcher Fehler rechtfertigt indessen grundsätzlich die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291).
- BFH, 14.12.2011 - X B 116/10
Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts
Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgeblichen) Divergenzentscheidungen müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei …
Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgeblichen) Divergenzentscheidungen müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 12.10.2010 - I B 45/10
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit für Geschäftsführer von …
Dieser Revisionszulassungsgrund erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 15.12.2011 - X B 138/10
Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht …
Rn. 8 c) Es liegt ebenfalls keine Abweichung zum Urteil des BFH vom 29. Januar 2003 III R 53/00 (BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) vor, da das angefochtene FG-Urteil und die (vorgebliche) Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein müssen (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 14.12.2010 - X B 120/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz
Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgeblichen) Divergenzentscheidungen müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291).
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