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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2012 - X B 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21402
BFH, 27.06.2012 - X B 62/11 (https://dejure.org/2012,21402)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2012 - X B 62/11 (https://dejure.org/2012,21402)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - X B 62/11 (https://dejure.org/2012,21402)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1
    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO
    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen verfahrensfehlerhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische …

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Rn. 4 Dagegen kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 53/10,BFHE 234, 548, und Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1998 X B 167/98, BFH/NV 1999, 811, jeweils m.w.N.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Rn. 3 a) Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (…ständige Rechtsprechung des BFH, siehe u.a. Beschluss vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 76 und 82, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer …

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Es läge damit allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler vor, dessen Rüge die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht rechtfertigt (…vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273).
  • BFH, 18.08.2003 - IX B 49/03

    NZB: Berücksichtigung des Beteiligten-Vorbringens

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Rn. 3 a) Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe u.a. Beschluss vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65;… Senatsbeschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 76 und 82, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2009 - X B 182/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG a.F.

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Es läge damit allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler vor, dessen Rüge die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht rechtfertigt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675, …und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273).
  • BFH, 17.12.1998 - X B 167/98

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
    Rn. 4 Dagegen kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 53/10,BFHE 234, 548, und Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1998 X B 167/98, BFH/NV 1999, 811, jeweils m.w.N.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer …

    Rn. 10 aa) Die von der Klägerin behauptete Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann zwar verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 7. Juli 2011 V R 53/10, BFHE 234, 543, …und vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811, jeweils m.w.N.), insbesondere, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 27. Juni 2012 X B 62/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris unter 1.a).
  • BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im …

    Diese ist einer Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren allerdings entzogen (BFH-Beschluss vom 27.06.2012 - X B 62/11, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21

    Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern falscher materieller Rechtsanwendung und Beweiswürdigung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 27.06.2012 - X B 62/11, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2013 - X B 21/12

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen …

    Rn. 7 a) Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 X B 62/11, BFH/NV 2012, 1625, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2021 - VIII B 76/20

    Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Denn nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, und zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten (BFH-Beschluss vom 27.06.2012 - X B 62/11, BFH/NV 2012, 1625).
  • BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei …

    Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (BFH-Beschlüsse vom 27.06.2012 - X B 62/11, Rz 3 und vom 31.01.2013 - X B 21/12, Rz 7, m.w.N.).
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