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Rechtsprechung
   BFH, 17.01.2025 - X B 89/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1762
BFH, 17.01.2025 - X B 89/24 (https://dejure.org/2025,1762)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2025 - X B 89/24 (https://dejure.org/2025,1762)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2025 - X B 89/24 (https://dejure.org/2025,1762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 S 3 FGO, § 56 Abs 2 S 4 FGO, § 116 Abs 1 FGO
    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

  • IWW
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

  • rechtsportal.de

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

Besprechungen u.ä.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.06.2015 - III B 81/14

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    NV: Prozesshandlungen können nicht nach den §§ 119 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches angefochten werden (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268).

    Soweit sie mit Schriftsatz vom 02.10.2024 die Anfechtung des Schriftsatzes vom 04.07.2024 wegen Irrtums erklärt haben, kann dies dem Schriftsatz schon deshalb nicht rückwirkend den Erklärungsinhalt einer Nichtzulassungsbeschwerde beilegen, weil Prozesshandlungen nicht nach den §§ 119 ff. BGB angefochten werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2015 - III B 81/14, BFH/NV 2015, 1268, Rz 10, m.w.N.;… s.a. Grüneberg/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 84. Aufl., § 119 Rz 6).

  • BFH, 26.09.2007 - X R 23/07

    Umdeutung nicht zugelassener Revision in eine NZB?

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Dazu gehört auch der Umstand, dass die Revision ausdrücklich zugelassen sein muss, nicht umgekehrt sich die Zulassung der Revision aus einem fehlenden Ausspruch über die Nichtzulassung ergibt (…ständige Rechtsprechung, Senatsbeschlüsse vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291 und vom 26.09.2007 - X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).

    Er hätte folglich auch erkennen müssen, dass er unter Beachtung der Monatsfrist nicht Revision, sondern eine Nichtzulassungsbeschwerde hätte einlegen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.09.2007 - X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333, unter II.3.).

  • BFH, 07.06.2004 - X R 12/04

    Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Dazu gehört auch der Umstand, dass die Revision ausdrücklich zugelassen sein muss, nicht umgekehrt sich die Zulassung der Revision aus einem fehlenden Ausspruch über die Nichtzulassung ergibt (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschlüsse vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291 …und vom 26.09.2007 - X R 23/07, BFH/NV 2007, 2333).

    Die Zulassung muss zwar nicht ausdrücklich tenoriert werden, jedoch erkennbar aus den Urteilsgründen oder im Einzelfall aus einer entsprechend formulierten Rechtsmittelbelehrung hervorgehen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.1., m.w.N.).

  • BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01

    Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    NV: Für einen versäumten Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) findet die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt, weil es sich nicht um eine gesetzliche Frist gemäß § 56 Abs. 1 FGO handelt (Anschluss an BFH-Beschluss vom 05.07.2002 - XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480).

    Denn bei dieser Frist handelt es sich nicht um eine gesetzliche Frist gemäß § 56 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 05.07.2002 - XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480, m.w.N.).

  • BFH, 19.08.2013 - X R 44/11

    Auslegung eines Einspruchsschreibens

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Rn. 7 a) Prozesshandlungen sind wie andere Willenserklärungen der Auslegung zugänglich, wobei nach § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (Senatsurteil vom 19.08.2013 - X R 44/11, BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234, Rz 19).

    Bei auslegungsfähigen Rechtsbehelfen ist dabei davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (Senatsurteil vom 19.08.2013 - X R 44/11, BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234, Rz 24).

  • FG Düsseldorf, 11.06.2024 - 11 K 2317/19

    Hinzuschätzung von Erlösen wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung eines …

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.06.2024 - 11 K 2317/19 E wird als unzulässig verworfen.

    Rn. 1 Das Finanzgericht (FG) wies mit Urteil vom 11.06.2024 - 11 K 2317/19 E die Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als unbegründet ab.

  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind, abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 21.03.2006 - X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, unter 3.;… vom 14.12.2011 - X B 85/11, BFH/NV 2012, 749, Rz 9 …und vom 27.04.2015 - X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356, Rz 3).
  • BFH, 09.01.2014 - X R 14/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterfassung einer Frist im …

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Rn. 17 bb) Für den Verschuldensmaßstab des § 56 Abs. 1 FGO reicht jedes Verschulden, das heißt auch einfache beziehungsweise leichte Fahrlässigkeit (Senatsurteil vom 09.01.2014 - X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11), aus.
  • BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Ein Rechtsirrtum ist insoweit grundsätzlich nicht entschuldbar (vgl. nur BFH-Beschluss vom 08.11.2012 - VI R 25/12, BFH/NV 2013, 235, Rz 10).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der …

    Auszug aus BFH, 17.01.2025 - X B 89/24
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind, abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, nicht zu berücksichtigen (…Senatsbeschlüsse vom 21.03.2006 - X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142, unter 3.; vom 14.12.2011 - X B 85/11, BFH/NV 2012, 749, Rz 9 …und vom 27.04.2015 - X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356, Rz 3).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei …

  • BFH, 09.08.2011 - VIII B 48/11

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • BFH, 21.02.2001 - X R 5/01

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit - …

  • BFH, 24.02.2026 - VII R 34/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg

    Für den Verschuldensmaßstab des § 56 Abs. 1 FGO reicht jedes Verschulden, das heißt auch einfache beziehungsweise leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. BFH-Urteil vom 09.01.2014 - X R 14/13, Rz 11; BFH-Beschluss vom 17.01.2025 - X B 89/24, Rz 17).

    Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor Kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt, oder die Rechtslage offen ist, weil sie noch nicht höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.01.2025 - X B 89/24, Rz 17; vom 10.12.2019 - VIII R 19/17, Rz 8, und vom 08.11.2012 - VI R 25/12, Rz 10; vgl. auch Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 268, m.w.N.).

  • BFH, 09.09.2025 - VI R 24/24

    Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im …

    Ein Rechtsirrtum ist insoweit grundsätzlich nicht entschuldbar (z.B. BFH-Beschluss vom 17.01.2025 - X B 89/24, Rz 17, und Senatsbeschluss vom 08.11.2012 - VI R 25/12, Rz 10).
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