Rechtsprechung
| BFH - X B 90/16 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 791/15
- BFH, 27.06.2018 - X R 44/16
- BFH - X B 90/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen, 30.11.2016 - 2 K 1277/16
Maßgebliches Jahr für eine umsatzsteuerliche Berücksichtigung einer …
Hinsichtlich der Fälligkeit der bewirkten Zahlung ist daher § 11 Abs. 2 EStG auch anzuwenden, wenn der kurze Zeitraum von 10 Tagen wegen der Regelung des § 108 Abs. 3 i.V.m. § 193 BGB in einigen Jahren 11 oder 12 Tage beträgt, wenn die zu erbringende Leistung innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums erfolgt ist (so auch im Ergebnis das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2016, EFG 2016, 1425, nicht rechtskräftig, Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs: X B 90/16). - FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
Abzug von Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 ordnete das Gericht das Ruhen des Verfahrens gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung an, um den rechtskräftigen Abschluss des beim BFH unter dem Aktenzeichen X B 90/16, später fortgeführt unter dem Aktenzeichen X R 44/16, anhängigen Verfahrens abzuwarten.
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