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| BFH, 25.11.1997 - X R 117/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Kostenerstattung durch einen der Beteiligten als Voraussetzung für eine Kostenentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.09.1969 - III B 18/69
Klage - Rücknahme in vollen Umfang - Kostenentscheidung - Kosten des Verfahrens
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - X R 117/97
§ 137 Satz 2 FGO, wonach die Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist bei einer Kostenentscheidung nach § 144 FGO nicht anwendbar (BFH-Beschluß vom 19. September 1969 III B 18/69, BFHE 97, 233, BStBl II 1970, 92). - BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - X R 117/97
Die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben zwar nicht ausdrücklich einen Antrag gestellt; einer Kostenentscheidung bedarf es aber auch dann, wenn sich -- wie im Streitfall aus dem Schriftsatz der Kläger vom 17. Oktober 1997 -- ergibt, daß Kostenerstattung beantragt werden wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 144 Rz. 3). - BFH, 25.11.1997 - X R 118/97
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - X R 117/97
Anmerkung: Mit gleichlautender Begründung ist am selben Tage im Verfahren X R 118/97 entschieden worden.
- BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit einer …
§ 137 Satz 2 FGO, wonach Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; BFH-Beschluss vom 4. August 2006 VII E 4/06, juris). - BFH, 04.08.2006 - VII E 4/06
Kostentragung bei Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
§ 137 Satz 2 FGO, wonach die Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, diesem auferlegt werden können, ist in diesem Fall nicht anwendbar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622; vom 19. September 1969 III B 18/69, BFHE 97, 233, BStBl II 1970, 92). - FG Baden-Württemberg, 09.08.2011 - 2 K 1648/11
Unzulässigkeit einer unmittelbaren Klage gegen die mit der Einspruchsentscheidung …
§ 137 Satz 2 FGO geht insoweit als speziellere Regelung dem § 136 Abs. 2 FGO vor (ebenso Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 3. Dezember 2007 2 K 1096/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 399; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 9. August 2000 VII 353/99, EFG 2000, 1404;… Gräber/Ratschow, FGO, 7. Auflage 2010, § 136 Tz. 9; Beermann/Gosch/Brandt, Steuerliches Verfahrensrecht, AO, FGO, Nebengesetze, § 137 FGO, Randziffer 7 ff.; anderer Ansicht Beschlüsse des BFH vom 19. September 1969 III B 18/69, BStBl II 1970, 92 …sowie vom 31. Januar 1994 VIII R 10/93, VIII B 7/93, VIII B 8/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 872; vom 25. November 1997 X R 117/97, BFH/NV 1998, 622).
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