Rechtsprechung
| BFH, 14.04.1999 - X R 121/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 10e A... bs. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 26a; ; EStG § 34f Abs 3 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 7; ; EStG § 34f Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 1 bis 5; ; EStG § 26b; ; EStG § 10e Abs. 1 bis 5; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Steuerermäßigung - Baukindergeld - Haushaltszugehörigkeit - Wohnungseigentumsförderdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Getrennte Veranlagung; Steuerermäßigung nach § 34 f. EStG; getrennt lebende Eltern und Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.11.1994 - 16 K 5736/93
- BFH, 14.04.1999 - X R 121/95
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG …
Auszug aus BFH, 14.04.1999 - X R 121/95
b) Haushaltszugehörigkeit bedeutet, "daß das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält" (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, m.w.N.; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996)."Auf Dauer angelegt" heißt, der Steuerpflichtige muß nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums, für den erstmals die Steuerermäßigung nach § 34f EStG in Betracht kommt, damit rechnen können, daß das Kind noch einige Zeit seinem Haushalt angehört (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).
- BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, …und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159). - BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98
Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft …
Dieser Definition sind der IX. und X. Senat des BFH gefolgt, soweit nach § 34f EStG Voraussetzung für die Steuerermäßigung war, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (Urteile vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594; vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96, BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383). - BFH, 18.10.2000 - X R 19/96
Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören auch Zweitwohnungen, die nur von einem Elternteil bewohnt werden, zum (einheitlichen) "elterlichen Haushalt", sofern sie nicht anderen Nutzern --wie z.B. den Kindern des Steuerpflichtigen-- zur Führung eines eigenen Haushalts überlassen werden (Urteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) oder in ihnen wegen Getrenntlebens der Eltern ein eigenständiger Haushalt des Elternteils geführt wird, in den die Kinder nicht eingegliedert sind (Senatsurteile in BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, und vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16).
- BFH, 10.12.2004 - III B 162/03
Haushaltszugehörigkeit von Kindern
In Ausnahmefällen könne jedoch auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile bestehen, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebe und nach den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles als in beide Haushalte eingegliedert anzusehen sei (BFH-Urteile vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594 und X R 121/95, BFH/NV 2000, 16). - FG Düsseldorf, 19.08.2002 - 7 K 1662/00
Baukindergeld; unverheiratetes Elternpaar; gemeinsame Haushaltsführung; …
Haben die Klägerin und ihr Lebensgefährte die Haushaltsführung im gemeinsamen Haus tatsächlich organisatorisch und wirtschaftlich vollkommen getrennt, liegen ohnehin zwei Haushalte vor, zu denen das gemeinsame Kind jeweils gehört (vgl. BFH Urteil vom 14. April 1999 X R 121/95, Sammlung amtlicher Entscheidungen des BFH 188, 330).Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BFH vom 14. April 1999 (a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1916/03
Kinderzulage: Haushaltszugehörigkeit bei getrennt lebenden Eltern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 27.04.2005 - II 469/03
Einkommensteuergesetz: Baukindergeld bzw. Kinderzulage im Jahr des Objektwechsels
Im Übrigen hat der Bundesfinanzhof es umgekehrt gerade als möglicherweise gleichheitswidrig angesehen, getrennt zu veranlagenden Eltern für dasselbe, ausnahmsweise beiden Haushalten zugehörende Kind zweimal die Steuerermäßigung gem. § 34f EStG zu gewähren; dabei ging der BFH davon aus, dass zusammen lebende und zusammen veranlagte Eheleute wegen der Regelung in § 34f EStG gerade für jedes Kind nur eine Steuerermäßigung pro Kalenderjahr erhalten (BFH, Urteile vom 14.04.1999, X R 11/97, BStBl II 1999, 595; vom 14.04.1999, X R 121/95, NV 2000, 16). - FG Nürnberg, 10.10.2001 - III 2000/00
Haushaltszugehörigkeit von Kindern
Das Gericht stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des BFH, die eine Ausnahme von der Regel der Haushaltszugehörigkeit beim Sorgeberechtigten nur dann angenommen hat, wenn das Kind jeweils längere Zeiten im Jahr (ca. 100 Tage) alleine beim einen oder dem anderen Elternteil gewohnt hat (…vergl. BFH-Urteil vom 14.4. 1999 X R 11/97 a. a. O. und Urteil vom 14.4. 1999 X R 121/95 BFH/NV 2000, 16 ).
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