Rechtsprechung
| BFH, 23.09.1992 - X R 129/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzug der Schuldzinsen für ein Darlehen als Betriebsausgabe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85
Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger - …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Eine vom vorstehenden Grundsatz abweichende Beurteilung kann erforderlich sein, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Steuerpflichtigen eine bestimmte rechtliche Behandlung zugesagt hat oder wenn das FA durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen schützenswerten Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, unter 4. c;… Urteil in BFH/NV 1991, 217).Ein schützenswerter Vertrauenstatbestand, der das FA außerhalb einer Zusage binden würde (vgl. Urteil in BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, unter 4. c), ist weder von den Klägern dargelegt worden noch anderweitig ersichtlich.
- BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88 (BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468) im Anschluß an das Urteil in BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705 entschieden:.Das Senatsurteil in BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468 betraf einen Sachverhalt, der - abgesehen von der dort gewahrten Form (§ 518 Abs. 1 BGB) - mit dem hier zu beurteilenden vergleichbar ist; die Rechtsgrundsätze jenes Urteils führen auch im Streitfall zur Anwendung des § 12 Nr. 2 EStG.
- BFH, 05.09.1990 - X R 100/89
Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen - …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung mußte es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (Senatsurteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, mit Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).Eine vom vorstehenden Grundsatz abweichende Beurteilung kann erforderlich sein, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Steuerpflichtigen eine bestimmte rechtliche Behandlung zugesagt hat oder wenn das FA durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen schützenswerten Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, unter 4. c; Urteil in BFH/NV 1991, 217).
- BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81
Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen. …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 19. September 1974 IV R 95/73 (BFHE 113, 558, BStBl II 1975, 141) und vom 10. April 1984 VIII R 134/81 (BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) war es der Auffassung, das im Juni 1969 gegebene Schenkungsversprechen sei nicht, wie durch § 518 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgeschrieben, gerichtlich oder notariell beurkundet worden und der Mangel der Form sei nicht nach § 518 Abs. 2 BGB geheilt.Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88 (BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468) im Anschluß an das Urteil in BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705 entschieden:.
- BFH, 23.05.1989 - X R 17/85
Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879, m.w.N.). - BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Dies ist mit Recht sogar dann angenommen worden, wenn die - fehlerhafte - Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22.Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 25.05.1977 - I R 93/75
Steuerbegünstigte Umwandlung - Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Einer solchen Zusage steht die unzutreffende Beurteilung im Prüfungsbericht oder eine aufgrund einer Außenprüfung ergangene Veranlagung nicht gleich (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1962 VI 215/61 U, BFHE 76, 239, BStBl III 1963, 86, und vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660). - BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S
Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Dies ist mit Recht sogar dann angenommen worden, wenn die - fehlerhafte - Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22.Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 19.09.1974 - IV R 95/73
Gesellschaftsvertrag - Familie - Einkommensbesteuerung - Ernsthafter Wille - Form …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 19. September 1974 IV R 95/73 (BFHE 113, 558, BStBl II 1975, 141) und vom 10. April 1984 VIII R 134/81 (BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705) war es der Auffassung, das im Juni 1969 gegebene Schenkungsversprechen sei nicht, wie durch § 518 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgeschrieben, gerichtlich oder notariell beurkundet worden und der Mangel der Form sei nicht nach § 518 Abs. 2 BGB geheilt. - BFH, 16.03.1977 - I R 213/74
Einkommensteuer - Anerkennung von Darlehnsverträgen - Eltern - Kinder - Vorherige …
Auszug aus BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Eine im Jahre 1977 durchgeführte Prüfung betreffend die Jahre 1971 bis 1975 erkannte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 1977 I R 213/74 (BFHE 121, 458, BStBl II 1977, 414) die Aufstockung der Darlehen um je 30000 DM nicht an, ließ aber den Abzug der Schuldzinsen für die ursprünglichen Darlehen als Betriebsausgaben zu. - BFH, 26.10.1962 - VI 215/61 U
Konsequenz eines zu Unrecht zugelassenen teilweisen Abzugs von anschaffungsnahen …
- BFH, 21.09.1989 - IV R 126/88
Steuerliche Berücksichtigung der Eingehung eines Gesellschaftsverhältnisses …
- FG Köln, 20.02.2003 - 11 K 5076/98
Körperschaftssteuerrechtliche Qualifizierung von Aktien als notwendiges …
Selbst wenn dies der Fall gewesen sein und im Rahmen einer früheren Außenprüfung diese Handhabung nicht beanstandet worden sein sollte, hätte dies ohne weiteres noch keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand erzeugt, selbst dann nicht, wenn der Sachverhalt in einer Schlußbesprechung erörtert und in einem Prüfungsbericht dargelegt (…vgl. BFH-Urteil vom 19.7.1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133) oder im Anschluß an die Betriebsprüfung zum Gegenstand einer Veranlagung gemacht worden wäre (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 23.9.1992 X R 129/90, BFH/NV 1993, 294; vom 21.10.1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Köln, 14.06.2000 - 11 K 5076/98
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs
Selbst wenn dies der Fall gewesen sein und im Rahmen einer früheren Außenprüfung diese Handhabung nicht beanstandet worden sein sollte, hätte dies ohne weiteres noch keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand erzeugt, selbst dann nicht, wenn der Sachverhalt in einer Schlußbesprechung erörtert und in einem Prüfungsbericht dargelegt (…vgl. BFH-Urteil vom 19.7.1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133) oder im Anschluß an die Betriebsprüfung zum Gegenstand einer Veranlagung gemacht worden wäre (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 23.9.1992 X R 129/90, BFH/NV 1993, 294; vom 21.10.1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 28.02.2000 - I B 58/99
Begründungserfordernis - Treu und Glauben - Divergenz - Vorentscheidung
Den Grundsätzen der vom Kläger in diesem Zusammenhang bezeichneten BFH-Urteile vom 23. September 1992 X R 129/90 (BFH/NV 1993, 294) und vom 5. Mai 1990 X R 100/89 (…BFH/NV 1991, 217) folgt das Finanzgericht (unter Zitierung) ausdrücklich.
- FG Niedersachsen, 02.09.1997 - VI 535/93
Umfang der Beratungsbefugnis für eine Berufsvertretung ; Rechtmäßigkeit einer …
Rn. 36 Doch selbst wenn die Finanzverwaltung in der Folgezeit von einer umfassenden Befugnis ausgegangen sein sollte, konnte sie nach ständiger Rechtsprechung ihren als falsch erkannten Rechtsstandpunkt jederzeit aufgeben (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 129/90, BFH/NV 1993, 294). - FG Hamburg, 02.10.2025 - 4 K 53/25
Kaffeesteuer: Kein Vertrauensschutz betreffend Außenprüfungsberichte
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine unzutreffende Rechtsauffassung selbst dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt korrigiert werden muss, wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige Auffassung vertreten hatte (statt vieler BFH, Urteile vom 23. September 1992, X R 129/90, BFH/NV 1993, 294, Rn. 17;… vom 23. August 2017, VI R 70/15, BStBl II 2018, 174, Rn. 24;… Beschlüsse vom 16. März 1999, IV B 137/97, BFH/NV 1999, 1188, Rn. 5;… vom 2. August 2004, IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, Rn. 6, jeweils m.w.N.). - FG München, 28.06.1995 - 13 V 308/95
Unentgeltlicher Erwerb durch Entstehung und Erfüllung von Erbfallschulden; Antrag …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 13.03.1997 - 9 K 6613/94
Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung der Zuckeraktien; …
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