Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1989 - X R 138/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gründe für die Aufnahme von Tatbestand und Entscheidungsgründen in das Urteil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 31.08.1989 - X R 138/88
Das ist nur dann der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt bzw. auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417). - BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 31.08.1989 - X R 138/88
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568). - BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82
Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …
Auszug aus BFH, 31.08.1989 - X R 138/88
Die vom Kläger erhobene Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Verfahrensmängel (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187) und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 119 Nr. 3 FGO).
- BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügen die Kläger einen Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze sowie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612).Der Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 ausgeführt: Als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen können ihren Entstehungsgrund auch in einer letztwilligen Verfügung haben. Dies trifft z. B. dann zu, wenn ein überlebender Ehegatte oder ein neben dem Übernehmer des (gesamten) Vermögens erbberechtigter Abkömmling des Erblassers statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich zustehenden Vermögen erhält.
Das FG hat keinen seine Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, der von der Entscheidung in BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612 abwiche.
- BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95
Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung
Im Urteil des BFH vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612) erbrachten die Erben aufgrund eines allerdings formunwirksamen Rentenvermächtnisses laufende Versorgungsaufwendungen.Es kann offenbleiben, ob die weitere Divergenzrüge, wonach es bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Freiwilligkeit der Rechtsverpflichtung i. S. von § 12 Nr. 2 EStG (dazu BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612, 614) nicht auf die "Entscheidungslage des Erblassers", sondern nach der Divergenzentscheidung des BFH auf die des Erben ankomme, und es sich im übrigen bei testamentarisch angeordneten Zuwendungen um keine auf einer freiwillig begründeten Rechtspflicht beruhenden Leistung handele, einen Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO hinreichend bezeichnet.
- BFH, 22.09.1993 - VIII B 38/93
Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben …
Die übrigen Rügen sind nicht schlüssig erhoben (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO; BFH-Beschluß vom 31. August 1989 X R 138/88, BFH/NV 1991, 167). - BFH, 18.01.1996 - X B 40/95
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage zur Abziehbarkeit von Sonderausgaben nach § …
Eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt. - FG Niedersachsen, 27.11.2024 - 9 K 11023/22
Sonderausgaben abzugsfähiger Versorgungsleistungen bei struktureller …
Dies gilt auch für Versorgungsleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG, soweit diese - außerhalb der für die Vermögensübergabe geltenden Sonderregelung - Unterhaltsleistungen oder Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht sind (vgl. BFH, Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381 [BFH 27.02.1992 - X R 138/88], BStBl II 1992, 612; und vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BFHE 212, 195, BStBl II 2008, 16).
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