Rechtsprechung
| BFH, 04.10.1990 - X R 153/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 Abgabenordnung 1977 (AO 1977)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83
Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter …
Auszug aus BFH, 04.10.1990 - X R 153/88
Beizupflichten ist der Vorinstanz darin, daß ein unentgeltlicher Erwerb nicht als Anschaffung i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen ist und daß der Erwerb durch Schenkung mangels einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage nicht mit einem Erwerb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gleichgesetzt werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942).Rechtsfehlerhaft ist die Vorentscheidung, weil ungeklärt geblieben ist, ob ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO 1977 vorliegt (vgl. BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 04.10.1990 - X R 153/88
Die im zweiten Rechtsgang erforderliche Erweiterung der Sach- und Rechtsprüfung wird sich im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderlastenausgleich vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86 (BStBl II 1990, 653) und vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) und die daraufhin zu erwartende gesetzliche Neuregelung auch auf die Bemessung der Kinderfreibeträge zu erstrecken haben . - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
Auszug aus BFH, 04.10.1990 - X R 153/88
Die im zweiten Rechtsgang erforderliche Erweiterung der Sach- und Rechtsprüfung wird sich im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderlastenausgleich vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86 (BStBl II 1990, 653) und vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) und die daraufhin zu erwartende gesetzliche Neuregelung auch auf die Bemessung der Kinderfreibeträge zu erstrecken haben .
- BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich …
Die Rechtsprechung hatte jedoch in Fällen, in denen ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen wird und dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs für möglich erachtet (vgl. Senatsurteil vom 12.07.1988 - IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, unter II.3.a, und BFH-Urteil vom 04.10.1990 - X R 153/88, BFH/NV 1991, 239).
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