Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1995 - X R 265/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8861
BFH, 31.01.1995 - X R 265/93 (https://dejure.org/1995,8861)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1995 - X R 265/93 (https://dejure.org/1995,8861)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - X R 265/93 (https://dejure.org/1995,8861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung …

    Auszug aus BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
    Im übrigen hat die Klägerin die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schlüssig gerügt (zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge z. B. Senatsbeschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382), denn sie hat nicht vorgetragen, wozu ihr in der mündlichen Verhandlung für sie aufgetretener Prozeßbevollmächtigter sich nicht hat äußern können.

    Die unter § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO fallenden Sachverhalte sind dadurch gekennzeichnet, daß der Beteiligte überhaupt nicht vertreten gewesen ist (z. B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 382 m. w. N.).

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
    Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den im Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen auf S. 5 zum Recht des Vorsitzenden, den Berichterstatter "aus demKreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist".

    Ein Urteil ist nicht bereits dann nicht mit Gründen versehen, wenn seine Begründung lückenhaft, unzulänglich oder nicht überzeugend ist (z. B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 499).

  • BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86

    Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem …

    Auszug aus BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
    Das FG hat verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich § 32 b EStG unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 29. April 1988 VI R 74/86 (BFHE 153, 363, BStBl II 1988, 674) verneint.
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …

    Auszug aus BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
    Die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Verfahrensmängel (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187) und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden.
  • BFH, 25.07.1994 - X R 51/93

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei Nichtaufrufung der Sache …

    Auszug aus BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
    Eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache ist nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung (…z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 92 Rz. 6; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1994 X R 51/93, BFH/NV 1995, 233, m. w. N.).
  • BFH, 11.11.2015 - V B 55/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch

    Rn. 12 a) Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen" versehen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130;… vom 21. November 2002 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 523).
  • BFH, 07.01.2002 - III B 61/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (z.B. BFH-Urteile vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46, jeweils m.w.N.).

    Ist die Begründung des Urteils nur lückenhaft, unzulänglich oder nicht überzeugend, liegt aber kein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO vor (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 986, und in BFH/NV 2001, 46, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.11.2002 - VII B 163/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Urteil ohne Gründe

    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, 500; vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130).
  • BFH, 09.02.2004 - VII R 48/02

    Anforderungen an die Revisionsbegr.

    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130;… Senatsbeschluss vom 21. November 2002 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 523, 524).
  • BFH, 01.03.2001 - II R 3/00

    Wesentliche Verfahrenmängel; Entscheidung ohne Gründe und mangelnde Vertretung, …

    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, und vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986).
  • BFH, 23.01.2002 - V B 102/01

    Hotelbetreiber - Steuerbefreiung - Umsatzsteuer - Pachtvertrag - …

    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…vergl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, und vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… BFH-Urteil vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129).
  • BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01

    Pfändungs- und Überweisungsverfügung - Zwangsvollstreckung - Vemietung - …

    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986, …und Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht