Rechtsprechung
| BFH, 27.01.2016 - X R 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 7g Abs 3, UmwStG § 12 Abs 3 S 1, UmwStG § 24
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft - rechtsinformationen.bund.de
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 3 EStG 2002, § 12 Abs 3 S 1 UmwStG 2002, § 24 UmwStG 2002
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft - IWW
§ ... 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 5 des Eigenheimzulagengesetzes, § 22 Abs. 1, § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes, § 7g EStG 2002, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 7g Abs. 3 EStG 2002, § 24 Abs. 1 UmwStG 2002, § 24 Abs. 2 bis 4 UmwStG 2002, § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2002, § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002, § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002, § 20 UmwStG 2002, § 24 UmwStG 2002, § 24 Abs. 4 UmwStG 2002, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG 2002 durch einen Einzelunternehmer bei Einbringung des Unternehmens in eine GmbH & Co. KG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG 2002 durch einen Einzelunternehmer bei Einbringung des Unternehmens in eine GmbH & Co. KG
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG 2002 durch einen Einzelunternehmer bei Einbringung des Unternehmens in eine GmbH & Co. KG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Buchwerteinbringung in eine Personengesellschaft - und die Ansparabschreibung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bildung einer Ansparabschreibung nach Einbringung in eine PersGes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vornahme einer Ansparabschreibung nach Einbringung in eine Personengesellschaft
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
- BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Papierfundstellen
- BB 2017, 1003
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Rn. 8 Nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats (Beschluss vom 14. April 2015 GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007) und der Aufnahme des vorliegenden Revisionsverfahrens hat der Kläger ausgeführt, die vom Großen Senat in Bezug auf Kapitalgesellschaften gegebene Begründung sei auf Einbringungen in Personengesellschaften nicht übertragbar.Rn. 16 2. Der Große Senat des BFH hat mit seinem Beschluss in BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007 entschieden, eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 dürfe nicht mehr vorgenommen werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststehe, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werde.
Rn. 21 Im Übrigen hat der Große Senat (Beschluss in BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007, Rz 45) die instanzgerichtliche Rechtsprechung referiert, in der die Anwendbarkeit des § 7g EStG 2002 im Vorfeld der Einbringung in eine Personengesellschaft ganz überwiegend versagt wird, und ausdrücklich hinzugefügt, die Rechtsfolgen der Buchwerteinbringung in eine Kapital- und in eine Personengesellschaft seien "im Wesentlichen identisch".
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei …
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Mai 2011 3 K 1416/08 E,G,EZ wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 5 Die Klage, mit der der Kläger die im Rubrum der Einspruchsentscheidung genannten Bescheide anfocht, blieb erfolglos (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1695).
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Rn. 20 Auch wenn die Personengesellschaft ertragsteuerrechtlich transparent ist, ist sie doch selbst Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C.III.2., m.w.N.).
- BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Dies folgt schon daraus, dass auch der erkennende Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 22. August 2012 X R 21/09 (BFHE 238, 153, BStBl II 2014, 447, Rz 57), dessen rechtliche Beurteilung sich mit derjenigen des Klägers deckte, hierauf ausdrücklich hingewiesen hatte. - BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92
Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Die Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG 2002 wird aber von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gleichermaßen als tauschähnlicher (Veräußerungs-)Vorgang angesehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374, unter 1., m.w.N., und vom 21. Juni 1994 VIII R 5/92, BFHE 174, 451, BStBl II 1994, 856, unter II.1.). - BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85
Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine …
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 31/11
Die Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG 2002 wird aber von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gleichermaßen als tauschähnlicher (Veräußerungs-)Vorgang angesehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374, unter 1., m.w.N., und vom 21. Juni 1994 VIII R 5/92, BFHE 174, 451, BStBl II 1994, 856, unter II.1.).
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Die erst nach der Einbringung geltend gemachten Ansparabschreibungen wurden mehrheitlich versagt, weil die Buchwerteinbringung als entgeltlicher Vorgang anzusehen und eine Investition im Einzelunternehmen danach objektiv nicht mehr möglich sei (FG Köln, Urteil vom 28. August 2002 14 K 387/01, EFG 2003, 218, rkr.; FG Münster, Urteil vom 26. Mai 2011 3 K 1416/08 E,G,EZ, EFG 2011, 1695, Revision anhängig unter X R 31/11). - BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Die Finanzgerichte haben es überwiegend abgelehnt, eine für das Einzelunternehmen erst nach dem Zeitpunkt der Einbringung geltend gemachte Ansparabschreibung noch zuzulassen (FG Köln, Urteil vom 28. August 2002 14 K 387/01, EFG 2003, 218, rkr.; FG Münster, Urteile vom 15. Mai 2003 14 K 7116/01 E, EFG 2003, 1368, rkr., und vom 26. Mai 2011 3 K 1416/08 E,G,EZ, EFG 2011, 1695, Revision beim vorlegenden Senat unter dem Az. X R 31/11 anhängig). - BFH, 24.11.2016 - IV R 46/13
Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1. …
Zwar wird die Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung als tauschähnlicher (Veräußerungs-)Vorgang angesehen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. Januar 2016 X R 31/11) und führt zu einem Rechtsträgerwechsel des Betriebs. - BFH, 07.06.2016 - VIII R 23/14
Übergang einer bestehenden Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. im Wege der …
"Steuerpflichtiger" in diesem Sinne ist bei Bildung der Ansparabschreibung in der Einnahmenüberschussrechnung einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) trotz des Transparenzprinzips die Personengesellschaft als Gewinnermittlungssubjekt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2016 X R 31/11, BFH/NV 2016, 1032 für die Abgrenzung des Betriebs der Gesellschaft vom Betrieb des Mitunternehmers). - FG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 1 K 98/23
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags, weil die Voraussetzungen für …
Bei einer Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG sieht der BFH (Entscheidung vom 27. Januar 2016 X R 31/11, BFH/NV 2016, 1032) ebenfalls einen tauschähnlichen Veräußerungsvorgang, weshalb die Einbringung ebenfalls schädlich für die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 ist.
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