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Rechtsprechung
   BFH, 28.01.2009 - X R 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9018
BFH, 28.01.2009 - X R 36/07 (https://dejure.org/2009,9018)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - X R 36/07 (https://dejure.org/2009,9018)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - X R 36/07 (https://dejure.org/2009,9018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; AO § 176

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; AO § 176
    Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die üblicherweise bei einer solchen Gestaltung getroffene Vereinbarung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt; unbedingte Veräußerungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung; Nachhaltigkeit bei der Veräußerung eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, AO § 14 S 3, AO § 176 Abs 2
    Grundstückshandel; Nachhaltigkeit; Veräußerungsabsicht; Vermögensverwaltung; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Das FG nahm einen der in Folge des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) genannten Ausnahmefälle von der sog. Drei-Objekt-Grenze an, weil der Kläger das Objekt in unbedingter Veräußerungsabsicht errichtet habe.

    Die Grundsätze gelten nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ebenso in den sog. Errichtungsfällen.

    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle greift.

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag vor Fertigstellung des Bauwerks, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (…Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, …und vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291).

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag vor Fertigstellung des Bauwerks, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291).

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag vor Fertigstellung des Bauwerks, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, 517, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (näher dazu BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.b und 3.a der Gründe;… vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf …

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Im Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04 (BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259) hat der BFH Baukosten in Höhe von rd.
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Zur Beantwortung der Abgrenzungsfrage hat der BFH für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und …

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 28. April 2005 IV R 17/04 (BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606) für die Annahme der Nachhaltigkeit Einzeltätigkeiten nicht ausreichen lassen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig, ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll.
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Der vom FG getroffenen Feststellung, der Kläger sei als Bauingenieur selbständig tätig gewesen und habe daraus gewerbliche Einkünfte erzielt, kann schließlich noch die Bedeutung zukommen, dass unter Berücksichtigung des Urteils des erkennenden Senats vom 7. Mai 2008 X R 49/04 (BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711) und aufgrund der in der Einspruchsentscheidung des FA und dem vorausgegangenen Betriebsprüfungsbericht festgestellten Besonderheiten des Sachverhalts das mit dem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück dem Betriebsvermögen des gewerblichen Ingenieurbetriebs des Klägers zuzuordnen ist, so dass es auf die unbedingte Veräußerungsabsicht und das Merkmal der Nachhaltigkeit nicht ankäme.
  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (näher dazu BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.b und 3.a der Gründe; vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

  • FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6452/03

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Errichtung und …

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Dem steht nicht entgegen, dass der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hat, von einer solchen Absicht sei auszugehen, wenn der Steuerpflichtige mit dem Erwerber in einem Zeitpunkt, zu dem das von ihm errichtete Gebäude lediglich teilweise fertig gestellt ist, einen Vorvertrag oder einen Kaufvertrag abschließt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und vom 28. Januar 2009 X R 36/07, www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger …

    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/09, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965; vom 28. Januar 2009 X R 36/07, m.w.N., juris;… vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 54).
  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages eines Unternehmens

    Für den Fall des Verkaufs eines selbst bebauten Grundstücks verlangt der BFH insofern, dass der Stpfl. über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben; erst dann kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden (BFH-Urteile vom 28.04.2005 - IV R 17/04, BStBl II 2005, 606;… vom 26.09.2006 - X R 27/03, BFH/NV 2007, 412; vom 28.01.2009, X R 36/07, juris).
  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und Fassadensanierung - Zur …

    Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden (BFH, Urteile vom 28. April 2005, IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606;… vom 26. September 2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412; vom 28. Januar 2009, X R 36/07, juris).
  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

    Dabei ist zu würdigen, ob der branchennahe Veräußerer seine branchennahen Tätigkeiten in einem Maß und Umfang in die Errichtung des veräußerten Objekts einbringt, die weit über die von jedem Bauherrn zu erbringenden Tätigkeiten hinausgehen (BFH vom 28.1.2009, X R 36/07, nv).
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