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Rechtsprechung
   BFH, 05.06.2002 - X R 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13001
BFH, 05.06.2002 - X R 40/01 (https://dejure.org/2002,13001)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2002 - X R 40/01 (https://dejure.org/2002,13001)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - X R 40/01 (https://dejure.org/2002,13001)
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  • Judicialis

    AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § ... 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2; ; AO 1977 § 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 126 Abs. 1; ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Abgabe - Einkommensteuererklärung - Abgabefrist - Steuererklärung - Schätzungsbescheid - Verspätungszuschlag - Verspätung - Verschulden - Untätigkeitsklage - Ermessen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 152, AO 1977 § 5, AO 1977 § 121
    Ermessen; Steuererklärung; Verschulden; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 40/01
    Somit kommt die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht in Betracht (vgl. Senats-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618; zuletzt BFH-Urteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.), zumal auch die Einkommensteuererklärungen für die Vorjahre und die Folgejahre großenteils ebenfalls verspätet eingereicht worden waren.

    Eventuell erforderliche Rückfragen des Beraters bei den Steuerpflichtigen, die im Streitfall jedenfalls nicht zu einer Änderung der vorbereiteten Erklärung geführt haben, könnten die Versäumung der Abgabefrist nicht rechtfertigen oder entschuldigen (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.).

    Ein mögliches Verschulden ihres steuerlichen Beraters müsste sich die Klägerin zudem zurechnen lassen (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120).

    Nach § 126 Abs. 2 AO 1977 ist die Heilung von Verfahrens- und Formmängeln i.S. von § 126 Abs. 1 AO 1977 auch nach Erhebung der Untätigkeitsklage bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zulässig, da diese die Fortführung des Vorverfahrens nicht ausschließt (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 40/01
    Verspätungszuschläge werden durch die Landesfinanzbehörden festgesetzt (Art. 108 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes --GG--); der Gleichheitssatz verlangt lediglich die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen durch den zuständigen, nicht aber auch ihre Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Verwaltungsträger (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2001 - X R 83/98

    Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92 …

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 40/01
    Somit kommt die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht in Betracht (vgl. Senats-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618; zuletzt BFH-Urteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.), zumal auch die Einkommensteuererklärungen für die Vorjahre und die Folgejahre großenteils ebenfalls verspätet eingereicht worden waren.
  • FG Baden-Württemberg, 02.11.1999 - 4 K 92/98

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1993

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 40/01
    Das Finanzgericht (FG) führte unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 2. November 1999 4 K 92/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 607) u.a. aus, die Verfahrensverstöße seien im Einspruchsverfahren geheilt worden.
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 4 K 482/98

    Verspätungszuschlag bei vom Steuerberater rechtzeitig erstellter, aber trotzdem …

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 40/01
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in EFG 2001, 1584.
  • BFH, 02.09.2026 - I R 51/23

    Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung nach § 34c Abs. 5 EStG

    Es ist nämlich anerkannt, dass Ermessenserwägungen erstmals in der Einspruchsentscheidung vorgenommen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419; Drüen in Tipke/Kruse, § 5 AO Rz 74; Neumann in Gosch, AO § 5 Rz 25).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F. …

    Rn. 33 Hierbei darf das Gericht vor allem die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen Verwaltungserwägungen nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BFH-Urteil vom 5.6.2002 X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419).

    Rn. 41 aa) Der Verspätungszuschlag ist nach seinem Sinn und Zweck ein Druckmittel eigener Art, das der Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens dient (…BFH-Urteile vom 6.11.2012 VIII R 19/09, n. v., BFH/NV 2013, 502;… vom 29.3.2007 IX R 9/05, n. v., BFH/NV 2007, 1617; vom 5.6.2002 X R 40/01, n. v., BFH/NV 2002, 1419; vom 10.10.2001 XI R 41/00, BStBl II 2002, 124;… Klein/Rätke, 13. Aufl. 2016, AO § 152 Rn. 1, beck-online).

  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …

    Dabei darf das Gericht die maßgeblichen Verwaltungserwägungen nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. nur BFH-Urteil vom 5.6.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419).

    Diese Kriterien zeigen, dass der Verspätungszuschlag eine doppelte Funktion hat - die in die Zukunft gerichtete Prävention und die repressive Sanktion einer Pflichtverletzung (…vgl. dazu insgesamt nur BFH-Urteile vom 6.11.2012 - VIII R 19/09, BFH/NV 2013, 502;… vom 29.3.2007 - IX R 9/05 BFH/NV 2007, 1617; vom 5.6.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419 und vom 10.10.2001 - XI R 41/00, BStBl. II 2002, 124 m.w.N.).

    Einen Entschuldigungsgrund hat der Kläger trotz der ihn insoweit treffenden Darlegungslast (vgl. nur BFH-Urteil vom 5.6.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419) weder vorgetragen noch ist ein solcher sonst ersichtlich.

  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …

    Zu Recht hat das FA auch bei der Einstufung des Kl.-Verschuldens als (wiederholungsbedingt) so erheblich, dass die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht (mehr) in Betracht kam (BFH-Urteil vom 05.06.2002 - X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419, 1420), (…unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 09.04.1987 - IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2) die Verspätungen in den beiden Vorjahren mitberücksichtigt.
  • FG Baden-Württemberg, 08.06.2005 - 13 K 97/02

    Akteneinsicht - Steuerstrafverfahren

    Im Übrigen wäre der vom Kläger geltend gemachte Verfahrensmangel im Bescheid vom 26.04.2002 durch die Einspruchsentscheidung vom 09.09.2002, an der Herr XXX nicht mitgewirkt hat, geheilt worden (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 29/00, BStBI II 2002, 120; vom 5. Juni 2002 X R 40101, BFH/NV 2002, 1419).
  • FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 3652/11

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags trotz Vorbringens einer Erkrankung

    Zur Vermeidung eines Verspätungszuschlags hat der Steuerpflichtige die nicht aus den Akten ersichtlichen Gründe darzulegen, aus denen sich im Einzelnen ergibt, dass das Versäumnis entschuldbar erscheint (vgl. nur BFH-Urteil vom 05.06.2002 X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419).
  • FG München, 27.06.2017 - 2 K 2990/16

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

    Rn. 33 dd) Die Kläger sind zudem trotz mehrmaliger Aufforderung des Beklagten ihrer Darlegungspflicht, für das Versäumnis entschuldbare und aus den Akten nicht ersichtliche Gründe vorzutragen, nicht nachgekommen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. August 1988 V R 19/83, BStBl II 1988, 929; vom 05. Juni 2002 X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419, Seer in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 152 AO Tz. 22).
  • FG München, 24.08.2017 - 2 K 1767/16

    Streit um Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

    Rn. 29 dd) Die Klägerin ist zudem trotz mehrmaliger Aufforderung des Beklagten ihrer Darlegungspflicht, für das Versäumnis entschuldbare und aus den Akten nicht ersichtliche Gründe vorzutragen, nicht nachgekommen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. August 1988 V R 19/83, BStBl II 1988, 929; vom 05. Juni 2002 X R 40/01, BFH/NV 2002, 1419, Seer in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 152 AO Tz. 22).
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