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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2018 - X R 42/17 (NV)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34190
BFH, 15.05.2018 - X R 42/17 (NV) (https://dejure.org/2018,34190)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2018 - X R 42/17 (NV) (https://dejure.org/2018,34190)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - X R 42/17 (NV) (https://dejure.org/2018,34190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 100 Abs 2 S 2, FGO § 119 Nr 6
    Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung der Steuerberechnung an das Finanzamt

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22, EStG § 19
    Sonstige Einkünfte, Pensionsverpflichtung, Übernahme, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch …

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - X R 42/17
    Rn. 14 Zur Begründung dieser Entscheidung hat das FG ausgeführt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730) bewirke die Übertragung einer Pensionsverpflichtung vom Arbeitgeber auf einen Dritten nur dann einen Zufluss von Arbeitslohn beim Berechtigten, wenn dieser ein Wahlrecht auf vorzeitige Auszahlung oder Kapitalisierung habe.
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme …

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - X R 42/17
    Rn. 11 Demgegenüber vertrat das FA die Auffassung, der Schuldnerwechsel habe nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. April 2007 VI R 6/02 (BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581) zum Zufluss von Arbeitslohn in Höhe des auf die Neu-GmbH übertragenen Teils der Pensionsverpflichtung (1.296.893 EUR) geführt.
  • BFH, 15.07.2014 - X R 41/12

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer …

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - X R 42/17
    Rn. 22 Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteile vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b, und vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 45).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 K 1804/16

    Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf …

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - X R 42/17
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2017 9 K 1804/16 E aufgehoben.
  • BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91

    Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - X R 42/17
    Rn. 22 Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteile vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b, und vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 45).
  • BFH, 01.07.2020 - XI R 10/18

    Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

    Denn im Tenor wird --bei einer Auslegung unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe (z.B. BFH-Urteile vom 15.03.2017 - III R 12/16, BFHE 259, 229, BStBl II 2018, 789, Rz 39; vom 15.05.2018 - X R 42/17, BFH/NV 2018, 1275;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 105 Rz 21; Brandis in Tipke/Kruse, § 105 FGO Rz 5) und ungeachtet etwaiger Ungenauigkeiten bei der Benennung von Berechnungsgrundlagen ("investmentrechtlicher Einbehalt") oder dem Vorschriftenverweis-- ausreichend deutlich, dass die angefochtene Entscheidung zu den Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit der Ermittlung von Rückgabegewinnen/-verlusten der Streitjahre ergangen ist, die (mit exakt dort angeführten Beträgen) Gegenstand der angefochtenen Teil-Einspruchsentscheidungen des FA sind ("dem Grunde nach").
  • BFH, 31.03.2023 - VIII B 93/21

    Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

    Dies ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Finanzbehörde zugleich die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen bei der Berechnung der Steuer übertragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.2018 - X R 42/17, BFH/NV 2018, 1275, Rz 23 bis 25).
  • FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …

    Dementsprechend wäre auch ein dem Antrag entsprechender Tenor rechtswidrig, da er für den Beklagten keine eindeutigen Handlungsvorgaben enthielte (vgl. dazu etwa BFH…, Urteil vom 28. Juli 2021, X R 30/19, BFHE 274, 83, juris, Rn. 34; BFH, Urteil vom 15. Mai 2018, X R 42/17, BFH/NV 2018, 1275, juris, Rn. 21 ff.).
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