Rechtsprechung
| BFH, 22.01.2003 - X R 45/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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FördG § 7; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 6; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 6; FördG § 7; HGB § 255
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio - datenbank.nwb.de
Erwerb eines noch nicht fertiggestellten Hauses: Vorkosten oder AK/HK; Disagio als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 13.08.1998 - 1 K 1528/97
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Welche Aufwendungen dies sind, bestimmt sich bei den Gewinn- und Überschusseinkünften nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).c) Hat der Steuerpflichtige ein fertiggestelltes Gebäude angeschafft, ist dieses betriebsbereit, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b;… Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rdnr. 13).
Eine wesentliche Verbesserung ist danach immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (vgl. dazu im Einzelnen BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3.).
Die Feststellungslast hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung begründen und damit als Anschaffungskosten zu behandeln sind, trägt das FA (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 4.).
- BFH, 20.10.1999 - X R 69/96
Vorkostenabzug und Disagio
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Die im Jahr 1990 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Damnum in der Bankpraxis lediglich als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient und es in der Regel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, Der Betrieb --DB-- 1990, 1610; vom 4. April 2000 XI ZR 200/99, DB 2000, 1556), wirkt sich auch aus auf dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).Allerdings ist nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 2000 IV C 3 -S 2225a- 26/00 (BStBl I 2000, 484) das Senatsurteil in BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259 aus Gründen des Vertrauensschutzes über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
- BFH, 14.12.1994 - X R 74/91
Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist daher die Vorinstanz (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
e) Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem fertiggestellten Gebäude, die für sich allein noch als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB führen und deswegen Herstellungskosten sein, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotenzial) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b, cc). - BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Reparaturen oder auch das Ersetzen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form steigern den Nutzungswert nicht (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966). - BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89
Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Die im Jahr 1990 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Damnum in der Bankpraxis lediglich als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient und es in der Regel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, Der Betrieb --DB-- 1990, 1610; vom 4. April 2000 XI ZR 200/99, DB 2000, 1556), wirkt sich auch aus auf dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380). - BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99
Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Die im Jahr 1990 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Damnum in der Bankpraxis lediglich als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient und es in der Regel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, Der Betrieb --DB-- 1990, 1610; vom 4. April 2000 XI ZR 200/99, DB 2000, 1556), wirkt sich auch aus auf dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380). - BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
Fertigstellung einer Eigentumswohnung
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Ein Wirtschaftsgut ist fertiggestellt (§ 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--), wenn sein Zustand nach objektiven Merkmalen eine bestimmungsgemäße Verwendung ermöglicht; bei einem Gebäude ist dies der Zeitpunkt nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten (BFH-Urteile vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589). - BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen auch die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35). - BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Die im Jahr 1990 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Damnum in der Bankpraxis lediglich als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient und es in der Regel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, Der Betrieb --DB-- 1990, 1610; vom 4. April 2000 XI ZR 200/99, DB 2000, 1556), wirkt sich auch aus auf dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380). - BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung
- BFH, 20.03.2002 - X R 34/00
Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von …
- BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84
Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der …
- BFH, 09.11.1994 - X R 97/91
§ 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus
- BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
Abziehbarkeit von durch die erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen …
- FG Hessen, 13.08.2021 - 8 K 343/20
Einkommenssteurrechtliche Berüksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit …
Eine Berücksichtigung der Absetzungen für Abnutzungen als Sonderausgaben nach dieser Vorschrift scheidet bereits deshalb aus, weil ein Abzug bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht für solche Aufwendungen vorzunehmen ist, die zu den Herstellungs- oder Anschaffungskosten gehören (vgl. BFH, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 45/99 - BFH/NV 2003, 760). - BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04
Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss
Damit wurde ein neues Wirtschaftsgut hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 45/99, BFH/NV 2003, 760;… Blümich/Stuhrmann, § 3 FördG Rz. 28c; Stuhrmann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1193; Meyer/Ball, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1996, 609, 612; Beck, Sonderabschreibungen für Immobilien nach dem Fördergebietsgesetz, S. 49). - BFH, 15.12.2003 - X B 70/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentsch.
Dabei wird das FG ggf. die Rechtsprechung des Senats zu den Begriffen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen haben (vgl. etwa Senatsentscheidungen vom 22. Januar 2003 X R 45/99, BFH/NV 2003, 760;… X R 36/01, BFH/NV 2003, 765).
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