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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2000 - X R 47/99   

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https://dejure.org/2000,9473
BFH, 25.08.2000 - X R 47/99 (https://dejure.org/2000,9473)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2000 - X R 47/99 (https://dejure.org/2000,9473)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2000 - X R 47/99 (https://dejure.org/2000,9473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 55 Abs. 2; ; FGO § 55 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Schätzungsbescheide - Feststellung von Einkünften - Feststellung der Umsatzsteuer - Wiedereinsetzungsantrag - Fristenkalender - Fristebarbeitung einer Angestellten - Versäumnis der Revisionsfrist

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    Die Rechtsmittelbelehrung des FG-Urteils ist ordnungsgemäß auch hinsichtlich des Falls der Zulassung durch den BFH, so dass eine Fristverlängerung nach § 55 Abs. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 FGO ausscheidet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).

    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zweiwochenfrist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221, …und vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 49 f., m.w.N.).

    Die Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Juli 1999 genügen diesen Anforderungen nicht, insbesondere deshalb, weil sie nicht den Schluss zulassen, dass ein Organisationsmangel in der Kanzlei als Ursache der Fristversäumnis ausscheidet (s. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, 942, und in BFH/NV 1999, 1221, 1222).

    b) Da nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen weder ein Organisationsmangel noch ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausgeschlossen und diese Lücke nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr geschlossen werden kann, was bei der Gesamtwürdigung des Wiedereinsetzungsantrags zu Lasten der Klägerin zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1999, 941, 942 und in BFH/NV 1999, 1221, 1222), kommt es auch auf die fehlende Glaubhaftmachung durch präsente Beweismittel der entscheidungserheblichen Tatsachen nicht an.

  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    Die Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Juli 1999 genügen diesen Anforderungen nicht, insbesondere deshalb, weil sie nicht den Schluss zulassen, dass ein Organisationsmangel in der Kanzlei als Ursache der Fristversäumnis ausscheidet (s. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, 942, und in BFH/NV 1999, 1221, 1222).

    Unvollständig ist das Vorbringen vor allem insofern, als es keine konkreten Angaben zu der für eine einwandfreie Büroorganisation unerlässlichen Postausgangskontrolle enthält (BFH-Entscheidungen in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621, und in BFH/NV 1999, 941, 942;… Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 25, 28, jeweils m.w.N.), insbesondere zur Führung eines Postausgangsbuchs sowie zur Gewährleistung seiner Übereinstimmung mit dem Fristenkontrollbuch bzw. einer vergleichbaren Einrichtung - mit der Konsequenz, dass dort Fristen prinzipiell erst gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück zumindest "postfertig" vorliegt (Senat in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und in BFH/NV 1999, 941, 942).

    Daher könnte der Prozessbevollmächtigte selbst die für diesen Fall nach dem ersten Versehen gebotene besondere Sorgfalt nicht hinreichend beachtet haben (vgl. zu den besonderen eigenen Kontrollpflichten des Prozessbevollmächtigten in ungewöhnlichen und zweifelhaften Fällen: BFH in BFH/NV 1999, 941, 942).

    b) Da nach dem Wiedereinsetzungsvorbringen weder ein Organisationsmangel noch ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausgeschlossen und diese Lücke nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr geschlossen werden kann, was bei der Gesamtwürdigung des Wiedereinsetzungsantrags zu Lasten der Klägerin zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1999, 941, 942 und in BFH/NV 1999, 1221, 1222), kommt es auch auf die fehlende Glaubhaftmachung durch präsente Beweismittel der entscheidungserheblichen Tatsachen nicht an.

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    Die Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Juli 1999 genügen diesen Anforderungen nicht, insbesondere deshalb, weil sie nicht den Schluss zulassen, dass ein Organisationsmangel in der Kanzlei als Ursache der Fristversäumnis ausscheidet (s. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266;… vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, 942, und in BFH/NV 1999, 1221, 1222).

    Unvollständig ist das Vorbringen vor allem insofern, als es keine konkreten Angaben zu der für eine einwandfreie Büroorganisation unerlässlichen Postausgangskontrolle enthält (BFH-Entscheidungen in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266;… vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621, und in BFH/NV 1999, 941, 942;… Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 25, 28, jeweils m.w.N.), insbesondere zur Führung eines Postausgangsbuchs sowie zur Gewährleistung seiner Übereinstimmung mit dem Fristenkontrollbuch bzw. einer vergleichbaren Einrichtung - mit der Konsequenz, dass dort Fristen prinzipiell erst gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück zumindest "postfertig" vorliegt (Senat in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und in BFH/NV 1999, 941, 942).

  • BFH, 14.10.1998 - X R 87/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    Unvollständig ist das Vorbringen vor allem insofern, als es keine konkreten Angaben zu der für eine einwandfreie Büroorganisation unerlässlichen Postausgangskontrolle enthält (BFH-Entscheidungen in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621, und in BFH/NV 1999, 941, 942;… Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 25, 28, jeweils m.w.N.), insbesondere zur Führung eines Postausgangsbuchs sowie zur Gewährleistung seiner Übereinstimmung mit dem Fristenkontrollbuch bzw. einer vergleichbaren Einrichtung - mit der Konsequenz, dass dort Fristen prinzipiell erst gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück zumindest "postfertig" vorliegt (…Senat in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und in BFH/NV 1999, 941, 942).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zweiwochenfrist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (…ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221, und vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 49 f., m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1997 - X B 148/97

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorher …

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - X R 47/99
    Auch lässt sich dem Vorbringen des Prozessbevollmächtigten nicht mit Bestimmtheit entnehmen, dass die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in das Fristenkontrollbuch bzw. den Fristenkalender gesichert war (speziell zu diesem Erfordernis: BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2003 - I B 166/02

    Wiedereinsetzung

    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung, der gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen und zu begründen ist, erfordert (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO) innerhalb der bezeichneten Frist eine schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen, aus denen sich eine schuldlose Verhinderung des Rechtssuchenden oder seines Prozessbevollmächtigten ergeben soll (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2002 V B 189/01, BFH/NV 2002, 946; vom 25. August 2000 X R 47/99, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614;… vgl. auch Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 36, 40).
  • BFH, 26.11.2004 - XI B 167/02

    Antrag auf Wiedereinsetzung bei Verhinderung aufgrund eines rechtswidrigen …

    Die Ausführungen im Schriftsatz vom 16. August 2001 genügen diesen Anforderungen nicht, weil sie nicht mit Sicherheit den Schluss zulassen, dass ein Organisationsmangel in der Kanzlei als Ursache der Fristversäumnis ausscheidet (BFH-Beschluss vom 25. August 2000 X R 47/99, juris, STRE200051326).
  • BFH, 27.03.2002 - V B 189/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; …

    a) Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 2000 X R 47/99, nicht veröffentlicht;… vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 36 f.).
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