Rechtsprechung
| BFH, 31.10.1991 - X R 53/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechtigung des ein nach 1986 unentgeltlich übertragenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzenden Einzelrechtsnachfolgers zur Fortführung der erhöhten Absetzungen des Rechtsvorgängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 7b EStG; § 11d EStDV
Einkommensteuer; eigengenutztes Einfamilienhaus des Einzelrechtsnachfolgers
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
§ 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge
Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 53/90
Das gilt nach dem Urteil des Senats vom 7. August 1991 X R 116/89 (BFHE 165, 267) auch für den Einzelrechtsnachfolger, der nach 1986 ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus unentgeltlich erworben hat. - BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89
Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch …
Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 53/90
Ebenso wie der Bauherr oder der Erwerber kann der Rechtsnachfolger erhöhte Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er das unentgeltlich erworbene Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung einsetzt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1990 XI R 15/89, BFH/NV 1991, 450).
- BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"
Aus § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG lässt sich nichts anderes herleiten (dazu im Einzelnen und zur Vermeidung von Wiederholungen siehe Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; vom 31. Oktober 1991 X R 53/90, BFH/NV 1992, 296; vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295;… vom 5. November 1996 IX R 105/93, BFH/NV 1997, 339). - FG Münster, 24.10.1997 - 11 K 4074/96
"Kleine Übergangsregelung": Miteigentumsanteilsübertragung
Der Senat sieht sich mit seiner Auffassung auch nicht im Widerspruch - zu den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 07.08.1991 - X R 116/89 - (BFHE 165, 267 , BStBl. II 1992, 736) und vom 31.10.1991 - X R 53/90 - (BFH/NV 1992, 296). - FG Münster, 10.07.1997 - 11 K 754/96 Die Auffassung des Senats steht auch nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des BFH vom 07.08.1991 - X R 116/89 (BStBl. II 1992, 736), vom 31.10.1991 - X R 53/90 (BFH/NV 1992, 296) und vom 04.12.1991 - X R 89/90 (BStBl. II 1992, 295) sowie zur Entscheidung des 10. Senats des Finanzgerichts Münster vom 24.01.1996 - 10 K 4083/95 E, 10 K 5737/94 E (EFG 1996, 475).
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